Kreditwirtschaft warnt vor mehr Bürokratie durch Verbraucherkreditnovelle
Bürokratieschub beim Verbraucherkredit
Kreditwirtschaft dringt bei Umsetzung von EU-Recht auf Beibehaltung bewährter Praxis
wf Berlin
Bei der Novelle von Verbraucherrechten im Kreditgeschäft befürchtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zusätzliche Bürokratie. Die Branchenvertretung hatte gehofft, dass die Bundesregierung von erleichternden Wahlrechten bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Gebrauch machen würde. Damit wäre die gängige und bewährte Praxis bei Kreditkarten mit Zahlungsaufschub und geduldeten Überziehungen fortgeschrieben worden. Diese Hoffnung wurde nun enttäuscht.
Ohne erleichternde Wahlrechte
Das Bundeskabinett hat in Berlin den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ohne die von der Kreditwirtschaft erhofften erleichternden Wahlrechte beschlossen. Die Novelle soll die Verbraucherrechte im Kreditgeschäft stärken. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz besonders bei „Buy-now-pay-later“-Geschäften. Diese bislang unregulierten Kreditformen werden erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. „Mir ist wichtig, dass wir dabei pragmatisch vorgehen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das Ziel sei klar: "Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen, ohne sie mit unnötigem Papierkram zu belasten.“
Dies gilt aber wohl vor allem für die Verbraucherseite. Die zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft durch die gesamte Novelle belaufen sich auf einmalig 54 Mill. Euro und laufend auf 26 Mill. Euro jährlich. Für die Bürger wird kein Euro-Betrag genannt, sondern nur der Zeitaufwand von 173.000 Stunden jährlich für die Weitergabe zusätzlicher Informationen für die Kreditwürdigkeitsprüfung.
35 Millionen Karten
Mit der Nutzung des Wahlrechts in der EU-Richtline wären „Kreditkarten mit Zahlungsaufschub“ von den novellierten Vorschriften der Verbraucherdarlehensverträge ausgenommen worden und wie „Debitkarten mit Zahlungsaufschub“ behandelt worden. Für diese Kreditkarten ist nach dem Entwurf nun künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung fällig.
Rund 35 Mill. Karten sind in Deutschland in Umlauf. Nach Einschätzung der DK dauert diese Prüfung lang, ist kostenträchtig und bringt keinen Nutzen. Anders als im angelsächsischen Raum sind Kreditkarten in Europa überwiegend ein Instrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr, argumentiert die DK. Die vorgesehene Vorschrift „verkompliziere die Zahlungsabwicklung über Kreditkarten unnötig" und führe zu sehr viel mehr Bürokratie, warnte die DK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Geduldete Überziehung betroffen
Ähnlich kompliziert wird es für geduldete Überziehungen. Auch hier hätte die Bundesregierung verhindern können, dass künftig Kreditwürdigkeitsprüfungen vor der Vereinbarung eines Entgelts nötig werden. Geduldete Überziehungen betreffen Fälle, in denen Institute Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften etwa für Strom oder Miete trotz fehlender Deckung ausführen, da regelmäßige Zahlungseingänge zu erwarten sind. Die vorgesehene Kreditwürdigkeitsprüfung würde auch in diesen Fällen „den praktischen Nutzen dieser Kreditform, die vor allem auch von ihrer Bürokratielosigkeit lebt, zu Lasten des Verbrauchers erschweren“, schrieb die DK in der Stellungnahme.