Kritik der ESMA
Unklar ist, wie Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungsverordnung einsortiert werden sollten.
Die Anwendung von Regeln zur Produktinformation ist ebenfalls uneinheitlich.
Standards für ESG-Berichterstattung von Firmen lassen auf sich warten.
Bei der Berechnung von ESG-Benchmarks weichen die Praktiken voneinander ab. Ausschlusskriterien und ESG-Ratings variieren.