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Kritik der ESMA

Unklar ist, wie Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungs­verordnung einsortiert werden sollten.

Kritik der ESMA

Unklar ist, wie Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungs­verordnung einsortiert werden sollten.

Die Anwendung von Regeln zur Produkt­information ist ebenfalls uneinheitlich.

Standards für ESG-Bericht­erstattung von Firmen lassen auf sich warten.

Bei der Berechnung von ESG-Benchmarks weichen die Praktiken voneinander ab. Ausschluss­kriterien und ESG-Ratings variieren.

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