Bundesgerichtshof

Land NRW unterliegt im Streit um Negativzinsen

Das Land NRW unterliegt auch beim Bundesgerichtshof gegen die DZ Hyp. Bei dem Streit ging es um Negativzinsen aus Schuldscheindarlehen.

Land NRW unterliegt im Streit um Negativzinsen

Das Land Nordrhein-Westfalen bekommt im Streit mit einer Bank keine sogenannten Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision am Dienstag zurück. Der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats am BGH, Jürgen Ellenberger, sagte, Zins sei im Rechtssinn Entgelt für den Gebrauch von zeitweise überlassenem Geld. „Nach dieser Definition kann ein Zins, weil er ein Entgelt ist, nicht negativ werden.“

NRW bekommt keine Negativzinsen

dpa-afx Karlsruhe

Es bleibe dabei, dass bei einem Darlehensvertrag der Kreditnehmer der Zahler des Zinses sei. Dieses Prinzip werde nicht durch Negativzinsen umgekehrt (Az. XI ZR 544/21). In dem Verfahren ging es um fünf Schuldscheine über je 20 Mill. Euro, die das Land NRW der Rechtsvorgängerin der DZ Hyp ausgestellt hatte.

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