Aktienhandel

Lazard zahlt 190.000 Euro wegen Insiderhandel

Die Frankfurter Lazard-Bank zahlt ein Bußgeld wegen Insiderhandel von früheren Mitarbeitern. Sie verletzte laut Gericht ihre Aufsichtspflichten fahrlässig.

Lazard zahlt 190.000 Euro wegen Insiderhandel

Bloomberg Frankfurt

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Lazard in einem Insiderfall zu einer Geldbuße von 190000 Euro verdonnert, weil die Bank fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Lazard hat die Geldbuße akzeptiert, erklärt eine Sprecherin der Behörde.

Der Fall geht zurück auf einen früherer Mitarbeiter, der im Frühjahr 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Er arbeitete in der M&A-Abteilung in Frankfurt und hatte Zugriff auf Gutachten zu Transaktionen. Vor Gericht hatte er erklärt, Lazard habe es ihm leicht gemacht, die Taten zu begehen.

Lazard zufolge bezieht sich die Sanktion ausschließlich auf den Vorwurf, die Aufsichtspflicht sei verletzt worden. Auslöser sei das illegale Handeln des ehemaligen Mitarbeiters gewesen, der bewusst strikte Vertraulichkeitsregeln missachtet habe. Als das Unternehmen von dem Fehlverhalten erfuhr, wurde ihm sofort gekündigt. Lazard leitete eine interne Untersuchung ein und traf weitere Maßnahmen.

Der Richter im Strafverfahren gegen den Banker hatte erklärt, mangelhafte Sicherungsmaßnahmen hätten dem damaligen Mitarbeiter auch Zugriff auf Informationen zu Deals ermöglicht, an denen er selbst nicht mitarbeitete. Ein Mitangeklagter, der mit den Deals 8,5 Mill. Euro Gewinn machte, wurde zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die beiden Männer wetteten darauf, dass Aktien der Übernahmekandidaten steigen würden, sobald die Gutachten veröffentlicht werden würden. Dabei ging es unter anderem um das Übernahmeangebot von Carlyle und Bain für die Osram Licht 2018 und um KKRs Einstieg bei der Axel Springer, so das Gericht.

Auch gegen drei weitere Männer seien Ermittlungen abgeschlossen worden, so die Staatsanwaltschaft. In einem Fall wurde das Verfahren wurde später mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Ein weiterer Beschuldigter erklärte sich bereit, eine Geldauflage zu zahlen. Die Ermittlungen gegen den Dritten wurden eingestellt, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht bestätigt hatte.

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