Finanzaufsicht

London legt Konzept zur Kryptoregulierung vor

Das britische Schatzamt will Kryptoassets künftig weitgehend wie traditionelle Finanzprodukte behandeln. Das bringt hohe Anforderungen an die Firmen der Branche mit sich.

London legt Konzept zur Kryptoregulierung vor

hip London

Das britische Schatzamt hat ein Konzept zur Regulierung von Kryptoassets vorgelegt, die sich an den Regeln orientieren, die für andere Finanzprodukte gelten. Dazu gehört der Vorschlag, zentralisierte Kryptobörsen und andere Kernaktivitäten wie Verwahrung und Ausleihe der Finanzaufsicht zu unterwerfen. „Unser Ziel ist es, einen angemessenen, klaren aufsichtsrechtlichen Rahmen herzustellen, der Firmen ermöglicht, schnell Neuerungen einzuführen, und zugleich die Finanzstabilität und klare regulatorische Standards aufrechterhält“, schrieb City-Minister Andrew Griffith in der Einleitung des mehr als 80-seitigen Papiers.

Bislang müssen sich Kryptofirmen zwar an die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche halten. Ansonsten unterliegt das Geschäft jedoch nicht der Aufsicht der FCA (Financial Conduct Authority). Das neue Finanzdienstleistungs- und Finanzmarktgesetz der Regierung führt ein Regime für mit existierenden Währungen unterlegte Stablecoins ein, die für Zahlungen genutzt werden. Es regelt Ausgabe und Verwahrung sowie Aktivitäten rund um das Bezahlen mit solchen Kryptowährungen. Künftig sollen Handelsplattformen dafür verantwortlich sein, Regeln für die Zulassung von Kryptowährungen zum Handel aufzustellen. Ihnen würde zudem obliegen, Marktmissbrauch vorzubeugen, gegebenenfalls festzustellen und zu unterbinden.

Börsenbetreiber sollen dazu verpflichtet werden „akkurate und umfassende Daten zum Handel an ihren Handelsplätzen“ zu speichern und jederzeit verfügbar zu machen. Angesichts der Größe und Struktur des Markts sehe man jedoch von Berichterstattungspflichten wie an den regulären Märkten ab. Für alle Firmen sollen die gleichen Standards zur Bekämpfung von Finanzkriminalität gelten wie für traditionelle Finanzdienstleister.

Initial Coin Offerings (ICOs) könnten als Emission von Wertpapieren betrachtet und den entsprechenden Vorschriften unterworfen werden. Alle erwähnten Vorschläge sollen unabhängig von der zugrundeliegenden Technologie, von Infrastruktur oder Governance-Mechanismen Be­stand haben.

Für die Aufseher sind Kryptowährungen auch ein Verbraucherschutzthema. Um die 80000 britische Kunden waren vom Zusammenbruch der zweitgrößten Kryptobörse FTX be­troffen. Jüngsten Umfragen zufolge besitzen 5 % bis 10 % der britischen Erwachsenen Kryptoassets.