Polnische Commerzbank-Tochter

MBank steckt erneut Schlappe vor EuGH ein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut ein Urteil zulasten der Commerzbank-Tochter MBank gefällt.

MBank steckt erneut Schlappe vor EuGH ein

MBank steckt erneut Schlappe vor EuGH ein

dpa-afx Luxemburg/Warschau

In dem Streit über Kredite in Schweizer Franken hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) polnischen Bankkunden erneut den Rücken gestärkt. Bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen hat die polnische Commerzbank-Tochter MBank eine Niederlage eingesteckt. Polnische Kreditnehmer müssen nicht vor Gericht erklären, dass sie mit ohnehin ungültigen Verträgen nicht einverstanden sind.

Auch müssen Konsumenten bei der Rückzahlung des Fremdwährungsdarlehens keine Zinsen zahlen, die die Bank bei Weiterbestehen der Verträge verlangt hätte. In dem Urteil des EU-Gerichtes von Donnerstag begründen die Richter dies damit, dass die Dokumente ohnehin unwirksam geworden sind (Az. C-140/22).

Für ihre Tochter musste die Commerzbank bereits millionenschwere Belastungen stemmen. Die zusätzliche Vorsorge basiert früheren Angaben zufolge auf einer Anpassung des Modells zur Bemessung der Vorsorge für Rechtsrisiken infolge eines EuGH-Urteils von Mitte Juni zu den Fremdwährungskrediten eines MBank-Wettbewerbers.

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