Finanzmarktregulierung

Mini-Schritt hin zur EU-Einlagensicherung

Nach neun Jahren fortschrittsloser Diskussion kommt Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren für eine EU-Einlagensicherung. Der EU-Parlamentsausschuss einigt sich darauf, mit Liquiditätshilfe anfangen zu wollen.

Mini-Schritt hin zur EU-Einlagensicherung

Mini-Schritt zur EU-Einlagensicherung

Wirtschaftsausschuss stimmt Liquiditätshilfe zu – Kein Mandat für Trilog

fed Frankfurt

Neun Jahre nach der Lancierung des umstrittenen EU-Richtlinienvorschlags für eine europäische Einlagensicherung ist das Gesetzesverfahren nun erstmals einen Schritt vorangekommen, wenngleich einen sehr kleinen. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments hat einen Kompromiss gebilligt. Der federführende Europaabgeordnete, der österreichische Christdemokrat Othmar Karas, sprach von einem „Durchbruch“.

Der Kompromiss sieht die Schaffung eines EU-Einlagensicherungsfonds vor. Anders als von der EU-Kommission 2015 vorgeschlagen sind der Verwendung von Mitteln aus diesem Geldtopf aber enge Grenzen gesetzt. Falls eine Bank pleite geht und die geschützten Einlagen bis 100.000 Euro an die Sparer ausgereicht werden müssen, soll in Zukunft zunächst der nationale Sicherungsfonds des Heimatlands des Instituts ausgeschöpft werden. Sollte das nicht ausreichen, soll der EU-Topf Liquiditätshilfe zu Verfügung stellen, die dann von dem betroffenen nationalen Fonds binnen sechs Jahren wieder zurückgezahlt wird. Vorgesehen ist zudem eine Überprüfung der Vorgaben in vier Jahren. Dann kann die EU-Kommission gegebenenfalls eine Ausweitung in Richtung Vollversicherung vorschlagen.

Die Verbünde sowohl der deutschen Sparkassen als auch der Volks- und Raiffeisenbanken, die eine vergemeinschaftete Einlagensicherung ablehnen, hoben in ersten Reaktionen auf das Votum hervor, dass der EU-Ausschuss darauf verzichtet habe, das Mandat für Schlussverhandlungen mit dem Rat zu erteilen. Diese Entscheidung sei „sachgerecht“. Dadurch bestehe die Möglichkeit, nun zuerst die Novelle der EU-Vorgaben für das Krisenmanagement abzuschließen. In der Tat ist es noch ein langer Weg, bis das Einlagensicherung-Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss kommen kann. Denn im Herbst muss das neue EU-Parlament, sofern es das jüngste Votum bestätigt, zunächst das Mandat für den Trilog beschließen. Danach stehen absehbar schwierige Verhandlungen mit den nationalen Regierungen an.

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