Geldwäsche

Mosambik-Skandal: Bundesanwaltschaft klagt Credit Suisse an

Die Bundesanwaltschaft klagt Credit Suisse und eine Ex-Mitarbeiterin wegen Geldwäsche im Mosambik-Schuldenskandal an, bei dem 2016 unzureichende Vorkehrungen und verzögerte Meldungen im Fokus stehen.

Mosambik-Skandal: Bundesanwaltschaft klagt Credit Suisse an

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Mosambik-Schuldenskandal Anklage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Credit Suisse und gegen die Bank selbst erhoben. Der Mitarbeiterin werde Geldwäsche vorgeworfen, teilte die Behörde am Montag mit. Der Bank, die inzwischen von der UBS übernommen wurde, wirft sie vor, die mutmaßliche Straftat wegen organisatorischer Mängel nicht verhindert zu haben. Die UBS erklärte: „Wir weisen die Schlussfolgerungen der Bundesanwaltschaft entschieden zurück und werden unsere Position mit Nachdruck verteidigen.“

Der Fall ist die Folge des 2016 bekannt gewordenen sogenannten „Mosambik-Schuldenskandals“. Dabei ging es um Kredite von über zwei Milliarden Dollar der Credit Suisse an drei staatliche Unternehmen in Mosambik im Jahr 2013. In der aktuellen Strafuntersuchung steht eine Geschäftsbeziehung der Credit Suisse mit einer ausländischen Gesellschaft im Fokus. Auf deren Konten bei der Credit Suisse gingen im Frühjahr 2016 rund 7,86 Mill. Dollar vom mosambikanischen Finanzministerium ein. Die angeklagte Compliance-Mitarbeiterin soll trotz Hinweisen auf eine kriminelle Herkunft der Gelder empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Stattdessen sei die Geschäftsbeziehung beendet worden, wodurch die verbliebenen Gelder ins Ausland abflossen und damit laut Anklage gewaschen wurden.

Der Credit Suisse und ihrer Rechtsnachfolgerin UBS wirft die Bundesanwaltschaft vor, 2016 nicht alle zumutbaren Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche getroffen zu haben. Es hätten erhebliche Mängel im Risikomanagement und in der Compliance bestanden. Eine Verdachtsmeldung an die MROS erstattete die Bank erst 2019, nachdem das US-Justizministerium ein eigenes Strafverfahren publik gemacht hatte.

Ein separates Strafverfahren gegen eine ehemals für die gesamte Compliance der Credit Suisse verantwortliche Managerin stellte die Bundesanwaltschaft aus prozessökonomischen Gründen nun ein. Gegen die Frau laufe bereits ein separates Verwaltungsstrafverfahren in derselben Sache.

Im März hatte das Schweizer Finanzministerium (EFD) ein Bußgeld gegen die ehemalige Credit-Suisse-Managerin Lara Warner verhängt, weil sie einen Geldwäscheverdacht den Behörden nicht gemeldet habe. Ein Anwalt Warners kündigte damals Berufung gegen den Entscheid an.