Schadenersatz

Musterklage geht bei Wirecard

Ein Musterverfahren soll die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Wirecard-Anleger gegen EY klären.

Musterklage geht bei Wirecard

dpa-afx München/Stuttgart

Ein Musterverfahren soll die möglichen Schadenersatzansprüche geschädigter Wirecard-Anleger gegen EY klären. Der Beschluss des Landgerichts München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht. EY kritisierte die Entscheidung und prüft Rechtsmittel. Das teilte ein Unternehmenssprecher in Stuttgart auf Anfrage mit.

Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre insgesamt Forderungen von über 12 Mrd. Euro angemeldet. Vor Gericht geht es zwar um niedrigere Summen, doch falls EY eines Tages rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt werden sollte, könnte das kostspielig für die Wirtschaftsprüfer werden. Musterverfahren dienen dazu, stellvertretend für eine Vielzahl von Klagen eine Entscheidung herbeizuführen. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Allein in München sind im Wirecard-Skandal mittlerweile über tausend Klagen gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und EY eingegangen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.