Standortwettbewerb

Nächste Etappe im Poker um Sitz des EU-Geldwäscheamts

Der Startschuss für das offizielle Verfahren zur Auswahl des Sitzes der EU-Geldwäschebehörde rückt einen Schritt näher. Die EU-Kommission hat eine Liste an Kriterien vorgelegt. Für die Bewerberstadt Frankfurt enthält der Katalog zwar keine bösen Überraschungen. Er spielt ihr aber auch nicht in die Karten.

Nächste Etappe im Poker um Sitz des EU-Geldwäscheamts

Nächste Etappe im Poker um Sitz des EU-Geldwäscheamts

EU-Kommission legt Kriterienliste vor – Nationale Anstrengungen könnten eine Rolle spielen

Der Startschuss für das offizielle Verfahren zur Auswahl des Sitzes der EU-Geldwäschebehörde rückt einen Schritt näher. Die EU-Kommission hat eine Liste an Kriterien vorgelegt. Für die Bewerberstadt Frankfurt enthält der Katalog zwar keine bösen Überraschungen. Er spielt ihr aber auch nicht in die Karten.

fed Frankfurt

Der Poker darum, welches EU-Land die geplante EU-Geldwäschebehörde (Anti-Money-Laundering Authority, kurz: AMLA) zu sich ziehen und damit im Standortwettbewerb der Finanzplätze punkten kann, geht in die nächste Runde. Auf Bitten von EU-Parlament und EU-Finanzministerrat hat die EU-Kommission eine Liste von Kriterien zusammengestellt, die für die Wahl des künftigen AMLA-Standorts entscheidend sein sollen. Damit schafft die Brüsseler Behörde die notwendige Voraussetzung dafür, dass die schwedische Ratspräsidentschaft möglicherweise im Juni den offiziellen Startschuss für die Verhandlungen über den Sitz geben kann.

Verkehrsinfrastruktur als Maßstab

Die vertrauliche Liste der EU-Kommission, die einem Brief von EU-Vizepräsident Maros Sefcovic und EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuiness angehängt ist und die der Börsen-Zeitung vorliegt, sieht fünf Entscheidungsmaßstäbe vor und nennt ein mögliches weiteres Kriterium. Erstens sollte jede Bewerberstadt darlegen, dass unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Anti-Geldwäsche-Regeln ausreichende und passende Büroimmobilien zur Verfügung stehen, um die neue Behörde zu beheimaten.

Kriterium zwei bezieht sich auf die Verkehrsinfrastruktur, also die Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen und Flughäfen für die künftigen Angestellten der Anti-Geldwäsche-Behörde, die aus allen Ländern Europas kommen werden. Dieser Punkt dürfte der Bewerberstadt Frankfurt besonders gut gefallen, schließlich kann die Rhein-Main-Metropole hier voll punkten. Auch Kriterium drei dürfte aus Frankfurter Sicht willkommen sein. Die Kandidatenstädte sollen darlegen, dass der Standort über genug mehrsprachige Schulen verfügt. Das dürfte in Frankfurt mit zahlreichen internationalen Schulen ebenfalls eher als Pluspunkt gesehen werden. Viertens – und eng damit verbunden – soll bei der Auswahl der Sitzstadt eine Rolle spielen, inwieweit dort Arbeitsmöglichkeiten für die Ehepartner der EU-Beamten sowie ausreichende medizinische Versorgungsstätten für die Familien vorhanden sind. Punkt fünf wiederum könnte ein Kriterium sein, das in den Debatten gegen Frankfurt ausgelegt wird, nämlich die geografisch ausgeglichene Verteilung von EU-Behörden in der gesamten Europäischen Union. Immerhin beheimatet Frankfurt bereits die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank und die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa. Die Bundesregierung wird sicherlich darauf hinweisen, dass darüber hinaus keine EU-Behörden in Deutschland ihren Sitz haben.

Einfluss aus Rom und Madrid

Spannende Diskussionen dürfte der Hinweis der EU-Kommission auslösen, dass die EU-Behörde anbietet, mit Rat und Parlament über ein mögliches sechstes Kriterium zu beraten, nämlich die Performance der nationalen Geldwäschebekämpfung. Dem Vernehmen nach haben vor allem Spanien und Italien darauf gepocht, dass dieser Maßstab berücksichtigt werden soll, da sie sich hier Argumente für ihre Standorte versprechen. In Brüssel wird indes darauf verwiesen, dass Rom längst nicht so vorbildlich agiere, wie es die Regierung glauben machen wolle. Gegen Italien sei zuletzt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung europäischer Anti-Geldwäsche-Vorgaben sondiert worden. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die nationalen Anstrengungen im Kampf gegen Geldwäsche letztlich wenig mit der Eignung als Sitzstadt für eine EU-Behörde zu tun haben, schließlich arbeiteten dort ja keine nationalen Beamten.

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