Neue EU-Regeln fürs Crowdfunding
Brüssel will dem boomenden europäischen Fintech-Sektor einen einheitlichen Rechtsrahmen verpassen. Anfang März wird die EU-Kommission daher einen umfassenden Aktionsplan vorlegen, wie sie bis zum Ende ihres Mandats Mitte 2019 vorgehen will. Ein erster konkreter Vorschlag betrifft den Bereich des Crowdfunding.ahe Brüssel – Die EU-Kommission will am 7. März eine Verordnung für die künftige europaweite Behandlung von Crowdfunding-Plattformen vorlegen. Der Gesetzesvorschlag, dessen Entwurf der Börsen-Zeitung vorliegt, soll einheitliche Vorgaben zur Genehmigung von Crowdfunding und zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen machen. Die Regelungen definieren Anforderungen an Organisation und Management von Plattformen und sollen zudem die Transparenz und den Investorenschutz verbessern.Die Brüsseler Behörde verwies in ihrem Vorschlag auf die steigende Bedeutung von Crowdfunding gerade für Start-ups und noch junge Unternehmen – auch als Alternative zu unbesicherten Bankkrediten. Dabei will die EU-Kommission mit ihrer Verordnung gar nicht schon bestehende nationale Crowdfunding-Regelungen ersetzen. Anbieter sollen vielmehr künftig wählen können, ob sie im nationalen System bleiben oder die europaweit geltenden EU-Regeln anwenden wollen.Der Crowdfunding-Vorschlag ist ein erster konkreter Aufschlag der Brüsseler Behörde, die Regulierung des Fintech-Sektors voranzubringen. Gleichzeitig mit der Verordnung soll ein Aktionsplan vorgelegt werden, der konkretisiert, welche Maßnahmen in den nächsten knapp eineinhalb Jahren – also bis zum Ende der Amtszeit der aktuellen Kommission – noch zu erwarten sind. Dabei sollen unter anderem Themen wie virtuelle Währungen, Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain, Vereinfachungen für grenzüberschreitende Fintech-Geschäftsmodelle und die Cybersicherheit behandelt werden (siehe Info-Kasten). Der Aktionsplan, dessen Entwurf der Börsen-Zeitung ebenfalls vorliegt, enthält zurzeit allerdings lediglich zahlreiche nichtlegislative Maßnahmen und keinen weiteren konkreten Gesetzesvorschlag.Der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) sprach von einer “verpassten Chance”, weil der Aktionsplan vor allem aus Absichtsbekundungen und neu eingesetzten Arbeitsgruppen bestehe. “Gerade bei virtuellen Währungen gibt es dringenden Handlungsbedarf”, kritisierte er. Es gebe schon über 1 500 virtuelle Währungen und täglich kämen neue hinzu. “Trotzdem sind sie regulatorisch noch immer der Wilde Westen.” Privatanleger müssten sich auch bei Investments in virtuelle Währungen eines gewissen Mindestschutzes gewiss sein können. Deswegen müssten Bitcoin und Co. als Finanzinstrumente eingestuft werden.Für die EU-Kommission ist ihr Aktionsplan eine weitere Maßnahme zur Förderung der europäischen Kapitalmarktunion. Sie zielt nach eigenen Angaben darauf ab, dem Fintech-Sektor einen gesetzlichen Rahmen für weiteres Wachstum und Gestaltungsmöglichkeiten zu geben und zugleich die steigenden Cyberrisiken aktiv anzugehen. Ziel des Aktionsplans sei es, den raschen technologischen Fortschritt der EU-Wirtschaft und den Bürgern zugänglich zu machen und auf der anderen Seite Wettbewerb und Innovation im Finanzsektor zu erhöhen, hieß es.