EU-Kommission

Neue Regeln für Verbraucherkredite vorgeschlagen

Die europäische Verbraucherkreditrichtlinie wird an verschiedenen Stellen nachgebessert. Aus dem Europaparlament kam nicht nur Beifall.

Neue Regeln für Verbraucherkredite vorgeschlagen

ahe Brüssel

Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission soll die EU-Verbraucherkreditrichtlinie an verschiedenen Stellen nachgebessert werden. Nach den Plänen der Brüsseler Behörde sollen künftig auch Kleinkredite von unter 200 Euro von den Regeln erfasst werden. In den Anwendungsbereich sollen außerdem auch Überziehungskredite fallen, alle Leasingverträge sowie auch Kreditverträge, die über ein Peer-to-Peer Lending abgeschlossen werden. Geändert werden auch die Vorgaben für die Informationen, die private Kreditnehmer erhalten müssen. Diese sollen zwar nicht mehr ganz so umfangreich wie bisher ausfallen, dafür müssen aber die wesentlichen Schlüsselinformationen besser hervorgehoben werden, damit sie leichter zu vergleichen sind.

Künftig sollen die EU-Staaten Obergrenzen für Zinssätze, den effektiven Jahreszins oder auch die Gesamtkosten des Kredits festlegen. Damit will die EU-Kommission Wucherkredite verhindern. Konkrete Vorgaben für diese jeweiligen Obergrenzen gibt es aber nicht. Bestimmte Formen von Kombi-Geschäften, bei denen der Vertrieb von Krediten mit anderen Dienstleistungen gekoppelt wird, sollen in Zukunft unzulässig sein. Immobilienkredite werden von der Verbraucherkreditrichtlinie auch künftig nicht erfasst.

Die Vorschläge, die nach Angaben der Brüsseler Behörde unter anderem auf die Digitalisierung reagieren und auf einen besseren Verbraucherschutz abzielen, werden nun zu­nächst von den europäischen Co-Gesetzgebern geprüft. Aus dem Europaparlament kamen gemischte Reaktionen, auch wenn die Nachbesserungen in den meisten Fraktionen grundsätzlich als „überfällig“ be­zeichnet wurden. Andreas Schwab (CDU), der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, verwies darauf, dass die Covid-Krise auch bedeutende Auswirkungen auf den Kreditmarkt und die Verbraucher habe. Viele Haushalte seien finanziell anfälliger geworden, und zugleich­ habe die Krise auch die digitale Transformation beschleunigt. Schwab betonte zugleich, die Verbraucherkreditrichtlinie müsse vereinfacht werden. „Eine Richtlinie, die zu viel Bürokratie bringt, ist letztlich nicht im Sinne des Verbrauchers.“

„Vorschlag greift zu kurz“

Der Finanzexperte der Grünen, Sven Giegold, äußerte sich noch kritischer: „Der Vorschlag der EU-Kommission greift in zentralen Punkten zu kurz“, monierte er. Der Verbraucherschutz bei Kleinkrediten werde nicht ausreichend gestärkt. Durch vermeintlich günstige Zinskonditionen würden Menschen in schwieriger Finanzlage vielfach in die Irre geführt. Dieses grundlegende Problem löse die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag nicht.

„Wir brauchen strikte und effektive Regeln gegen irreführende Werbung bei Krediten“, betonte Giegold. Vor allem bei Krediten mit variablen Zinsen oder Wechselkursrisiken dürften Anbieter bisher mit unrealistischen fixen Zinssätzen werben. Verbraucher könnten so die Risiken eines Kredits nicht realistisch einschätzen. „Am Grundproblem irreführender Geschäftsmodelle werden die Vorschläge nichts ändern.“ Viele Geschäftsmodelle nutzten die Not der Menschen gezielt aus.