Private Markets Week 2025Private Debt

Nicht nur für Institutionelle

Geeignetheitsprüfung, Finanzwissen, Mindestvermögen – über die Zugangsbedingungen von Kleinanlegern zu Private Markets lässt sich trefflich streiten.

Nicht nur für Institutionelle

Nicht nur für Institutionelle

Experten diskutieren Limits des Zugangs für Kleinanleger zu Private Debt

fed Kronberg

Private Markets sollten nicht alleine institutionellen Anlegern zur Verfügung stehen – darüber waren sich bei einer Podiumsdiskussion über die Demokratisierung der Finanzanlage anlässlich der Private Markets Week der Börsen-Zeitung die Experten einig. Über die angemessenen Zulassungsbedingungen aber gingen die Meinungen auseinander.

Patricia Volhard, Partnerin der Wirtschaftskanzlei Debevoise & Plimpton, sprach sich als Eingangsvoraussetzung für das Engagement in Private-Debt-Fonds dafür aus, dass private Investoren ein Mindestmaß an Expertise und an Vermögen ausweisen müssten – um zu verstehen, worauf sie sich einlassen und um im Falle eines Falles Verluste absorbieren zu können. Vorstellbar für sie wären Schwellen von 100.000 oder 200.000 Euro.

Robin Binder, Vorstandschef der Plattform NAO, konterte mit dem Argument, es sei unfair, weniger wohlhabende Investoren auszuschließen, selbst wenn sie mehr von den Finanzprodukten verstünden als vermögende Anleger. Selbstverständlich stünden die Anbieter von Private-Debt-Fonds in der Verantwortung, die Anleger über die mit der Illiquidität verbundenen Risiken aufzuklären.

Private Markets ab 1 Euro

Die Plattform NAO offeriert Kleinanlegern ab einem Euro Einsatz unterschiedliche Private-Markets-Angebote. Binder erläuterte, dass das von ihm geführte Unternehmen großen Wert auf Aufklärung über Risiken lege – etwa durch Online-Inhalte und physische Veranstaltungen. Zudem halte NAO selbstverständlich die vom Regulierer geforderten Voraussetzungen wie die Geeignetheitsprüfung ein. Er wünsche sich sogar noch weitergehende Anforderungen, um Investoren über die spezifischen Risiken einzelner Instrumente oder Assetklassen zu informieren. Volhard kritisierte, dass viele Anforderungen zu kompliziert für Kleinanleger seien. Sie rät zu simplen Hinweisen wie „Das Kapital ist gebunden und kann letztlich komplett weg sein.“

Beim Vergleich europäischer und US-amerikanischer Gesetzesvorgaben falle auf, so Volhard, dass die EU-Regulierung zwar in vielen Fällen sehr umfassend und präzise sei, aber gerade mit Blick auf potenzielle Interessenskonflikte der Anbieter von Private Debt schwammig wirke. So sei nicht ausbuchstabiert, wie verhindert werden soll, dass private Anleger, wenn sie im gleichen Fonds engagiert sind wie institutionelle Adressen, bei der Asset Allocation gegenüber den professionellen Investoren übervorteilt werden.