OLG Hamm weist Klagen gegen LBS West ab

Börsen-Zeitung, 23.6.2016 BZ Frankfurt - Im Streit um aufgekündigte Bausparverträge mit guten Zinsen hat das Oberlandesgericht in Hamm Betroffenen den Weg für eine höchstrichterliche Entscheidung in Karlsruhe eröffnet. In drei Urteilen wies das OLG...

OLG Hamm weist Klagen gegen LBS West ab

BZ Frankfurt – Im Streit um aufgekündigte Bausparverträge mit guten Zinsen hat das Oberlandesgericht in Hamm Betroffenen den Weg für eine höchstrichterliche Entscheidung in Karlsruhe eröffnet. In drei Urteilen wies das OLG die Klagen von Bausparern aus Meschede, Herzogenrath und Essen gegen die Landesbausparkasse LBS West zwar ab. Das Gericht ließ in den drei Fällen aber Revision beim Bundesgerichtshof zu, wie das Gericht gestern nach Angaben von dpa-afx mitteilte. Damit solle den unterschiedlichen Entscheidungen Rechnung getragen werden. (Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15). So hatte das OLG Stuttgart zuletzt zugunsten der Bausparer entschieden.Wie auch bei früheren Entscheidungen habe sich die LBS zu Recht auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Kündigungsrecht berufen, so das OLG Hamm. Die Bausparer hätten auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge noch immer keine Darlehen in Anspruch genommen. Sie profitierten damit von ehemals vereinbarten hohen Sparzinsen von bis zu 3 %. Das stellt Bausparkassen in den Zeiten von extrem niedrigen Zinsen im Euroraum allerdings vor große Probleme.Die LBS West begrüßt die Urteile. Ihr Chef Jörg Münning sagte: “Eine überlange Ansparung des Bausparvertrages entspricht nicht dem Zweck des Bausparens, ein zinssicheres Bauspardarlehen zu erhalten. Ziel ist immer die Finanzierung von Wohneigentum und Modernisierungsmaßnahmen.”