Lange Umsetzungsfrist

UBS soll mehr Kapital zurücklegen – Aktienkurs steigt

Die Schweizer Finanzministerin bleibt hart: Die regulatorischen Zugeständnisse an die UBS fallen weg. Stand heute würde das zu einem Kapitalbedarf von 26 Mrd. sfr führen.

UBS soll mehr Kapital zurücklegen – Aktienkurs steigt

UBS-Aktienkurs steigt nach neuen Kapitalvorgaben

Regierungsbeschluss führt zu 26 Mrd. sfr Mehrbedarf – Lange Umsetzungsfrist

lee Frankfurt

Die Schweiz macht Ernst bei den Kapitalanforderungen für die UBS. Nach dem Willen der Schweizer Regulatoren soll sie das Geschäft ihrer Auslandstöchter künftig vollständig mit Eigenkapital unterlegen. Bislang hatte das Stammhaus nur 60% der Risikoaktiva (Risk Weighted Assets/RWA) der Töchter mit Kapital unterlegen müssen. Zudem konnte dies zum Teil durch Fremdkapital geschehen oder auch selbst entwickelte Software angerechnet werden. Als die inzwischen in der UBS aufgegangene Credit Suisse in die Schieflage geraten war, hatten sich diese regulatorischen Zugeständnisse nach Darstellung des Schweizer Finanzministeriums gerächt. Denn diese Kapitalbestandteile hatten sich nicht als verlustabsorbierend erwiesen.

26 Mrd. sfr zusätzlicher Kapitalbedarf

Die neuen Vorgaben würden auf der Basis der heutigen RWA einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 26 Mrd. sfr erfordern. Gleichwohl legte der Aktienkurs nach der Veröffentlichung der Vorschläge stark zu. UBS-Titel gingen mit einem Plus von fast 5% aus dem Handel. Offenbar hatten sich Anleger während der seit Monaten in der Schweiz geführten Debatte bereits auf dieses Szenario eingestellt. Zudem soll der UBS eine lange Umsetzungsfrist eingeräumt werden, wie die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter am 6. Juni auf einer Pressekonferenz der Regierung (Bundesrat) sagte. Geplant seien sechs bis acht Jahre.

Zunächst muss jedoch ein Gesetzentwurf geschrieben werden, der dem Parlament im Herbst vorgelegt werden soll. „Wie hoch der tatsächliche Kapitalbedarf sein wird, hängt von vielen Faktoren ab“, unterstrich die Ministerin. Es hänge maßgeblich davon ab, wie die UBS auf die geplanten Vorgaben reagiert. So könnte die Großbank zum Beispiel die im Vorfeld von CEO Sergio Ermotti geäußerte Drohung wahr machen, ihren Sitz ins Ausland zu verlegen. Oder ihr US-Geschäft so zurechtstutzen, dass die für die Berechnung der Kernkapitalquoten maßgeblichen Risikoaktiva (Risk Weighted Assets/RWA) sinken.

Wer zahlt für das Wachstum im Ausland?

„Das sind unternehmerische Entscheidungen, die nicht in unserem Ermessen liegen“, unterstrich Keller-Sutter. Den Vorwurf, dass die zusätzlichen Anforderungen die Wettbewerbsfähigkeit der UBS gefährde, ließ sie nicht gelten: „Was stimmt, ist, dass das Wachstum im Ausland teurer wird.“ Der Vorschlag belaste das Schweizer Geschäft der UBS nicht. Hier profitiere sie sogar, weil sie durch die höheren Anforderungen stabiler werde. Das dürfte gerade in der Vermögensverwaltung gut ankommen. Für die Regierung komme es darauf an, zu verhindern, dass sich Situationen wie die Notrettung der Credit Suisse oder die Stützungsmaßnahmen für die UBS während der Finanzkrise wiederholten. „Es geht darum, ob der Aktionär oder der Staat das Wachstum der UBS im Ausland bezahlt“, betonte Keller-Sutter.

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