Reif für die Telefonseelsorge
Auf den ersten Blick erscheint die Position der Bundesregierung zum EU-Regelwerk Mifid II widersinnig: Während sich das Finanzministerium für Erleichterungen starkmacht und die umstrittene Pflicht zu Telefonmitschnitten in der Wertpapierberatung entschärfen will, plant das Wirtschaftsministerium, wesentliche Vorgaben auf die Berufsgruppe der Finanzanlagenvermittler zu übertragen – einschließlich der Pflicht, sich neue Telefonanlagen anzuschaffen, um Gespräche aufzeichnen zu können. Offenbar rechnet in Berlin niemand damit, dass die Pflicht in Brüssel noch zu Fall gebracht werden kann. Allenfalls auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erscheinen Ausnahmen denkbar. Die Branche müsste Telefonanlagen dann zwar weiterhin vorhalten, doch zum Einsatz kämen die Maschinen womöglich kaum, sofern Kunden der Aufzeichnung widersprechen. Ein absurdes Ergebnis! Kleinere Vermögensverwalter und Vermittler, die von den Mifid-Pflichten besonders stark betroffen sind, können ihren Kummer dann immerhin noch einer Telefonseelsorge offenbaren – hoffentlich ohne Aufzeichnungspflicht. jsc