Maple-Bank-Manager

Revision gegen Frankfurter Cum-ex-Urteil eingelegt

Im Cum-ex-Urteil gegen einstige Maple-Bank-Manager hat die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie will höhere Taterträge einziehen können.

Revision gegen Frankfurter Cum-ex-Urteil eingelegt

dpa-afx Frankfurt

– Das Cum-ex-Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen frühere Manager der Maple Bank soll angefochten werden. Die Generalstaatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, sagte ein Sprecher. Der Schritt ziele aber nicht auf die verhängten Freiheitsstrafen, vielmehr solle eine höhere Einziehung von Taterträgen aus dem Vermögen der Ex-Banker erreicht werden. Ziel sei es, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als übergeordnete Instanz die Berechnung des Gerichts überprüfe. Auch die Verteidigung will das Urteil für drei Angeklagte anfechten.

Das Landgericht Frankfurt hatte Anfang November hohe Freiheitsstrafen gegen frühere Maple-Banker wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu verhängt. Der ehemalige Deutschland-Chef wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. Zudem werden 2,9 Mill. Euro Taterträge aus seinem Vermögen eingezogen.

Zwei weitere Männer erhielten eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten bzw. dreieinhalb Jahren. Der eine muss 1 Mill. Euro Erträge aus den Taten zurückzahlen, der andere 805000 Euro.