Rückstellungshöhe darf geheim bleiben

OLG Frankfurt weist Kirch-Beschwerde gegen Deutsche Bank zurück

Rückstellungshöhe darf geheim bleiben

jur München – Die Deutsche Bank ist nicht dazu verpflichtet, die genaue Höhe der von ihr gebildeten Rückstellungen im Zusammenhang mit den noch andauernden Rechtsstreitigkeiten mit den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch zu benennen. Eine entsprechende Beschwerde der Witwe Ruth Kirch wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main rechtskräftig zurück. Das OLG bestätigte damit den Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom November 2012, gegen den die Kirch-Seite vorgegangen war.”Die Mitteilung der genauen Höhe der aufgrund dieses Rechtsstreits mit der KGL Pool GmbH gebildeten Rückstellungen wäre nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geeignet gewesen, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen”, heißt es in dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 19. September. Die Höhe der Rückstellung hätte Rückschlüsse auf die Beurteilung der Erfolgsaussichten des noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahrens zugelassen, heißt es weiter. Dies hätte, bei etwaigen Vergleichsverhandlungen, zu Ungunsten der Deutschen Bank verwendet werden können, so der 21. Zivilsenat.Auf Nachfrage eines Kirch-Vertreters hatte der Vorstand der Deutschen Bank auf der außerordentlichen Hauptversammlung (HV) am 11. April 2013 mitgeteilt, dass die Bank nach der Entscheidung des OLG München vom Dezember 2012 erstmals für das Geschäftsjahr 2012 eine Rückstellung im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in Sachen Kirch gebildet habe. Dabei habe man sich an die geltenden Rechnungslegungsvorschriften gehalten, so die Bank, die allerdings keine Details, insbesondere zur Höhe der Rückstellungen nannte.In dem seit Jahren anhängigen Prozess der KGL Pool, einer Sammelstelle früherer Gesellschaften des 2011 verstorbenen Medienunternehmers Kirch, gegen die Deutsche Bank hatte das Münchner OLG die Ansprüche der Erben im Dezember 2012 als dem Grunde nach berechtigt bezeichnet. Gutachter für SchadenshöheInzwischen haben sich die beteiligten Parteien auf einen Gutachter geeinigt, der die Höhe des Schadens ermitteln soll. Die Erben von Kirch machen die Bank für die Insolvenz 2002 mit verantwortlich. Parallel zu den Verfahren gehen die Kirch-Vertreter regelmäßig gegen die Beschlüsse bei den Hauptversammlungen der Deutschen Bank vor.