EU-Regulierung

Rückenwind für Kleinbankenregime

Die BaFin berichtet über Unterstützung in Deutschland für die Überlegungen, kleine und mittlere Institute von Berichts- und Meldepflichten zu entlasten. Nun kommt es darauf an, auch die EU-Staaten zu überzeugen, deren Bankenmärkte von Großbanken dominiert werden.

Rückenwind für Kleinbankenregime

Rückenwind für Kleinbankenregime

BaFin berichtet über positive Rückmeldungen - Keine Abstriche bei Kapitalanforderungen

fed Brüssel

Der gemeinsame Vorstoß der Finanzaufsicht BaFin und der Bundesbank für eine systematische Entlastung kleiner und mittlerer Institute durch ein Kleinbankenregime trifft hierzulande auf breite Unterstützung. „Die Rückmeldungen in Deutschland sind positiv“, berichtete BaFin-Exekutivdirektor Nikolas Speer anlässlich des parlamentarischen Abends der deutschen Sparkassen in Brüssel. Nun komme es darauf an, dass sich andere EU-Mitgliedstaaten für entsprechende Änderungen an der EU-Kapitaladäquanz-Verordnung (CRR) einsetzten. Dazu sei entscheidend, auch nationale Regierungen in Staaten mit Bankenmärkten zu gewinnen, die von Großbanken dominiert seien. Zentrales Argument in der Ansprache dieser Länder sei, dass ein Kleinbankenregime weder das Wettbewerbsgefüge noch die Finanzstabilität beeinträchtige. Speer betonte in diesem Kontext, dass die Überlegungen nicht vorsähen, „Kapital aus dem System zu ziehen“.

Arbeitspapier von BaFin und Bundesbank

Im August war ein Arbeitspapier von BaFin und Bundesbank bekannt geworden, in dem eine erhebliche Reduzierung von Melde- und Berichtspflichten sondiert wird. Im Kern wird vorgeschlagen, die risikobasierten Kapitalpflichten von Banken bis zu einer Bilanzsumme von 10 Mrd. Euro und ohne internationalen Fokus abzuschaffen, um den Instituten zu ersparen, jede Risikoposition zu identifizieren, zu gewichten und zu berichten. Gleichzeitig müssten diese Häuser Kapitalpuffer in einem Volumen vorhalten, das deutlich über dem Mindestwert von 3% für die nicht-risikogewichtete Verschuldungsquote, also die Leverage Ratio, liegt. Die Aufsicht würde also sehr wohl darauf pochen, dass Kapital vorhanden ist, um Verluste zu absorbieren, dessen Kalibrierung aber nicht an Risikogewichte knüpfen und damit die Banken umfangreich von Reporting-Aufwand entlasten.

1000 Banken kommen in Betracht

Speer erläuterte, warum die Aufseher auf etwas Neues, Einfacheres setzten, anstatt zu versuchen, die bestehenden Regeln an zahlreichen Stellen rückzubauen: „Das würde 100 Jahre dauern“. Von den 1300 Banken in Deutschland kämen – würden sich die europäischen Gesetzgeber die Schwelle einer Bilanzsumme von 10 Mrd. Euro zu eigen machen – immerhin etwa 1000 Institute in Betracht, für sich das Kleinbankenregime auszuwählen statt der traditionellen Beaufsichtigung. Speer pochte zugleich darauf, dass die Aufsicht das letzte Wort haben müsse, wer sich für das Kleinbankenregime qualifiziere. Denn es sei denkbar, dass sich der Ansatz für einzelne Institute nicht eigne, die zwar klein seien, aber ein ganz besonderes Geschäftsmodell unterhalten, das nach einer risikogewichteten Kalibrierung der Kapitalpuffer verlange.

Für die Behandlung der Banken durch die nationalen Vorgaben stellte Speer Erleichterungen durch Anpassungen der Anforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Aussicht. Die Vorarbeiten seien „in den letzten Zügen“. Auch erklärte er die Bereitschaft, bei den nächsten Stresstests für die weniger signifikanten Institute („less significant“) Datenanforderungen zu verringern.

An die Kreditwirtschaft appellierte er, das Bemühen der Aufsicht um Erleichterungen nicht dadurch zu konterkarieren, dass sie die von der Aufsicht verlangten, jede Eventualität in Rundschreiben zu klären – insbesondere, wenn sich künftig durch eine stärkere Prinzipienorientierung tatsächlich der Interpretationsspielraum erweitere.