Gary Gensler

SEC-Chef schießt gegen Kryptobörsen

Der Chairman der US-Wertpapieraufsicht SEC, Gary Gensler, ruft Handelsplätze von Kryptowährungen zur Ordnung auf. Es sei ein öffentliches Regelwerk nötig.

SEC-Chef schießt gegen Kryptobörsen

bn Frankfurt

Die US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zeigt zumindest verbal verstärkt die Zähne. In einem Interview mit der „Financial Times“ rief ihr Chairman Gary Gensler Handelsplätze von Kryptowährungen zur Ordnung. Angesichts eines Werts von rund 2 Bill. Dollar habe der Markt ein Ausmaß erreicht, an dem, sofern er in fünf bis zehn Jahren noch relevant sein sollte, ein öffentliches Regelwerk erforderlich sei, erklärte er. Letzten Endes gehe es um Vertrauen.

Enttäuscht zeigte er sich in diesem Zusammenhang zugleich von der Resonanz auf seinen an Kryptowährungsbörsen gerichteten Appell, sich bei der SEC zu registrieren. Erst am Montag hatte sich der im April angetretene SEC-Chef in einem Interview mit dem US-Anlegermagazin „Barron‘s“ Neobroker vorgeknöpft und mit Blick auf deren Geschäftsmodell der Bezahlung für Orderflow bekundet, ein Verbot liege „auf dem Tisch“. Nach Genslers jüngsten Vorstoß zeigte der Aktienkurs des Kryptowährungshandelsplatzes Coinbase am Donnerstag keinerlei Reaktion. Am frühen Nachmittag im US-Handel notierten die Titel vielmehr in einem unveränderten Markt fester.

Mit der Einlassung zu Neobrokern hatte Gensler den Kurs etwa von Robinhood deutlich unter Druck gesetzt. Zudem war im Europa-Parlament die Forderungen nach einer härten Gangart auch in Europa laut geworden. Inzwischen hat sich auch die deutsche Finanzaufsicht positioniert und erklärt, Wertpapierdienstleister dürften Rückvergütungen nur annehmen, sofern sie diese unter anderem gemäß der EU-Finanzrichtlinie Mifid II für die Verbesserung ihrer Dienstleistung verwendeten und Kundeninteressen nicht beeinträchtigt würden. Wie ein Sprecher am Donnerstag sagte, steht das Statement nicht mit Genslers Vorstoß in Zusammenhang und geht vielmehr auf das Bestreben zurück, Verunsicherung im Markt entgegenzuwirken: „Ein Verbot erachtet die BaFin aktuell nicht für erforderlich.“