Fondsstandortgesetz

Spezialfonds werden zur Krypto-Hoffnung

Offene inländische Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen dürfen künftig in Kryptowerte investieren. Das könnte laut Marktexperten gewaltige Summen freisetzen.

Spezialfonds werden zur Krypto-Hoffnung

xaw Frankfurt/wf Berlin

Das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Fondsstandortgesetz könnte großvolumige Investitionen in Kryptowerte freisetzen. Denn offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen dürfen damit künftig 20% ihres verwalteten Vermögens in die Assetklasse anlegen.

„Für die Kryptowelt und den Fondsstandort Deutschland bedeutet das einen gewaltigen Schritt“, sagt Sven Hildebrandt, CEO der Blockchain-Beratung DLC Distributed Ledger Consulting. Denn in der Folge könnten theoretisch allein aus deutschen Vehikeln zusätzlich bis zu 350 Mrd. Euro in den Kryptomarkt fließen. Zum Vergleich: Die Marktkapitalisierung der führenden Cyberdevise Bitcoin belief sich laut dem Portal­ Coinmarketcap zuletzt auf 768 Mrd. Euro.

Die von Hildebrandt angeführte Summe ergibt sich aus der Investmentstatistik des Fondsverbands BVI, laut der sich das in offenen inländischen Spezialfonds (ex Immobilien) enthaltene Vermögen auf 1,867 Bill. Euro beläuft. Ein Fünftel davon wären 370 Mrd. Euro, einberechnet werden muss noch ein Abschlag für offene Spezial-AIF und geschlossene Spezial-AIF, für die derartige Investitionen bereits möglich sind.

Deutschland legt vor

Deutschland lege damit gegenüber anderen EU-Staaten hinsichtlich der Regulierung und des Investitionsrahmens für Kryptowerte weiter vor. „Ein striktes Regelwerk wird von Teilnehmern am Kryptomarkt häufig als negativ wahrgenommen, obwohl es eigentlich einen positiven Effekt hat“, sagt Hildebrandt. Denn für seriöse Marktteilnehmer aus dem Ausland werde ein Engagement in Deutschland dadurch erst attraktiv. Einheimische Adressen wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Assetmanager seien so hingegen gezwungen, schneller Krypto-Kompetenzen aufzubauen.

Auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) begrüßte die Regulierungsänderungen grundsätzlich. „In einer zunehmend digitalen Welt war es für uns zwingend, dass zumindest für Spezial-AIF Anlagen in Kryptowerte zugelassen werden, im Publikumsfondsbereich muss dies nun noch durch eine Änderung der OGAW-Richtlinie begleitet werden“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Der Finanzausschuss des Bundestags hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Fondsstandortgesetz dafür plädiert, den direkten Erwerb von Kryptowerten für Publikumsfonds aus Gründen des Anlegerschutzes nicht zuzulassen. Für diese Vehikel ist eine Partizipation am Kryptomarkt bisher über derivative Produkte möglich.

Der BAI kritisiert indes, die Bundesregierung habe es versäumt, im Gesetz über die Einführung elektronischer Wertpapiere die Voraussetzungen für echte Kryptofonds, die über die Blockchain emittiert würden, zu schaffen. „Das wäre ein echter Innovationsfortschritt gewesen, der durch schlechte Abstimmung in den Ministerien verhindert wurde, obwohl das Parlament dies wollte“, sagt Dornseifer.