Coinbase und Paypal vergüten solche Einlagen üppig

Stablecoin-Plattformen können Zinsverbot weiter umgehen

Der Genius Act in den USA schafft eine Hintertür für Stablecoins: Plattformen wie Coinbase bieten „Rewards“ statt Zinsen, was die Depositenbasis der Banken bedrohen kann.

Stablecoin-Plattformen können Zinsverbot weiter umgehen

Kommentar

Stablecoin-Plattformen umgehen Zinsverbot

Coinbase und Paypal verkleiden ihre Depositen-Vergütungen als Belohnungen

Von Björn Godenrath

Nur wenige Wochen nach Verabschiedung des Genius Act in den USA stellt sich heraus, was alles im Kleingedruckten steht. Obwohl es den Krypto-Lobbyisten nicht gelungen war, Stablecoins als zinstragende Finanzinstrumente gesetzlich zu verankern, so gibt es doch eine Hintertür. Denn das Verbot betrifft nur die Emittenten von Stablecoins – und Plattformen wie Coinbase und Paypal zahlen ihren Kunden per Selbstdefinition keine Zinsen aus, sondern Belohnungen (Rewards).

Besser vergütet als bei den Banken

Diese Rewards haben es in sich, werden Einlagen doch mit 3% bis 5% vergütet. Das liegt deutlich über den Depositenzinsen der Banken. Da ist es für den einzelnen Anleger nur logisch, dass er Einlagen in das höher vergütete Angebot verschiebt. Das kann sich industrieweit summieren – und in letzter Konsequenz die Depositenbasis der Banken bedrohen. Sie brauchen Einlagen, um ihre Ausleihungen zu finanzieren.

Die Sicht der Dinge von Coinbase

Für die Finanzaufsicht stellen sich also knifflige Fragen: Sollen sie den semantischen Trick weiterlaufen lassen oder frühzeitig intervenieren, um eine systemische Bedrohung für die Finanzstabilität abzustellen? Coinbase-Chef Brian Armstrong bekundet jedenfalls, dass man damit fortfahren werde, sei das doch ein Grund für viele Kunden, ihre Assets auf Coinbase zu deponieren.

Und schließlich sei Coinbase nicht der Emittent des offerierten Stablecoins USDC und somit nicht von dem Verbot betroffen. Zudem würden ja auch keine Zinsen ausgezahlt, sondern Umsatzbeteiligungen, so der CEO beim Earnings Call zu den Quartalszahlen.

Kluger Schachzug, die Funktionen zu trennen

Was er an der Stelle nicht sagte: Coinbase war lange in einem Joint Venture mit Circle, dem Herausgeber von USDC, verbunden und verließ dieses nur unter Wahrung erheblicher ökonomischer Interessen. Ein Großteil der Circle-Erträge geht an Coinbase. Aber strategisch war es natürlich klug, die Funktion von Emittent und Finanzplattform zu trennen. Das bietet wenig Angriffsfläche, auch wenn man wohl unterstellen kann, dass die Verbindung mit Circle Eigenschaften eines Kreislaufgeschäftes zeigt.

Soll der Sekundärmarkt etwas unkontrolliert bleiben?

Was aber nicht geht, ist die Vergütungen als Belohnungen zu deklarieren, wenn de facto zinsähnliche Erträge ausgezahlt werden, die an die Höhe der Einlagen und die Dauer der Bindung gekoppelt sind. Aus dem US-Senat heißt es, dass mit dem Genius Act nicht der Sekundärmarkt für Stablecoins reguliert, sondern nur klargestellt werden sollte, dass Stablecoins keine Bankkonto-gleichen Depositen seien. Doch genau das ist über den Sekundärmarkt möglich. Gesetzgeber und Finanzaufsicht sind also gefragt, in den weiteren Regulierungen für eine Durchsetzung des Zinsverbots zu sorgen. Ein Gesetz zur Marktinfrastruktur soll ja später im Herbst auf dem Schreibtisch von US-Präsident Donald Trump landen.