Wertpapierhandel

T+1 ist beschlossene Sache

Rat und EU-Parlament haben die Verkürzung des Abwicklungszyklusses von Wertpapiergeschäften auf einen Tag nach Abschluss beschlossen.

T+1 ist beschlossene Sache

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beschlossene Sache

fed Frankfurt

Die beiden europäischen Gesetzgeber, das EU-Parlament und der Ministerrat, haben die Verkürzung des Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte auf den Geschäftstag nach Abschluss beschlossen – auf T+1. Damit haben die Marktteilnehmer nun Planungssicherheit und können davon profitieren, dass Kapital kürzer als Sicherheit bei zentralen Gegenparteien vorgehalten werden muss. Als Umstellungstag wurde der 27. Oktober 2027 festgelegt. Die EU hat dieses Datum mit der Schweiz und Großbritannien synchronisiert. In den USA und anderen Kapitalmärkten gilt bereits heute schon T+1.

„Schnellere Abwicklungen bedeuten stärkere Märkte und eine wettbewerbsfähigere EU“, freute sich Polens Finanzminister Andrzej Domanski nach der Verständigung im Trilog. Polen hat derzeit den EU-Ratsvorsitz inne und verhandelt deshalb die Dossiers im Namen der nationalen Regierungen mit dem EU-Parlament. Technisch wird die Änderung durch eine Anpassung der EU-Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories) umgesetzt. Wertpapierfinanzierungen (Securities Financing Transactions) sind aus dem Anwendungsbereich der Novelle ausgenommen.

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