BGH-Urteil

Targobank setzt Online-Kunden Ultimatum

Um die vom BGH angeordnete „aktive“ Zustimmung der Kunden zu den jeweils gültigen AGB einzuholen, müssen sich die Banken etwas einfallen lassen. Die Targobank versucht es mit Druck.

Targobank setzt Online-Kunden Ultimatum

lee Frankfurt

Die höchstrichterlich angeordnete „aktive Zustimmung“ ihrer Kunden zur aktuell gültigen Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzuholen, macht Banken und Sparkassen jede Menge Arbeit. Die meisten von ihnen haben in den vergangenen Wochen ihre Retailkunden angeschrieben. Doch wer mit den schwachen Rücklaufquoten von Mailingaktionen vertraut ist, weiß, welche Arbeitsbelastung den damit betrauten Sachbearbeitern winkt.

Im Dialog mit Kunden, die ihre Bankgeschäfte ausschließlich digital erledigen, treibt die diesbezügliche Kommunikation zum Teil bunte Blüten. So verschreckt etwa die Targobank ihre Kunden mit dem Hinweis, dass ab einem von ihr gesetzten Datum ohne die Zustimmung ein Einloggen ins Online-Banking nicht mehr möglich ist. „Wir benötigen ihre Zustimmung“, informiert das Institut in großen Lettern. Darunter folgt eine Kurzfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs und der Hinweis, dass die erbetene Zustimmung für alle Konten und Depots des Instituts gelten, unabhängig davon ob, sie etwa von Eheleuten gemeinschaftlich geführt werden. Als verstörend empfand mancher Kunde den „wichtigen“ Hinweis, vor den zwei Optionsfeldern „Später erinnern“ und „Stimme zu“. Ab Tag x (Anm. d. Red.: Anfang Oktober dieses Jahres) werde die Rückmeldung beim Login zwingend erforderlich sein, ist da zu lesen.

Offenbar wird jedoch auch im Online-Banking der Targobank nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Auf Anfrage der Börsen-Zeitung wiegelt ein Sprecher der Bank jedenfalls ab: Selbstverständlich werde der Kontozugriff auch nach dem Ablauf der Frist nicht einfach abgeklemmt. „Wenn er bis dahin keine Zustimmung erteilt hat, würden wir den Kunden erneut kontaktieren“, versichert er. Bislang sei die Resonanz auf die Kundenanschreiben jedoch erfreulich gut. Sollte die Kundenbeziehung in Einzelfällen irgendwann doch mangels Zustimmung beendet werden müssen, werde die Bank dabei selbstverständlich die vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.

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