Urteil vertagt im UBS-Steuerstreit
Reuters Paris
Ein Berufungsgericht in Paris schiebt seine Entscheidung im Steuerverfahren gegen die Schweizer Großbank UBS auf. Statt wie geplant am Montag wolle das Gericht das Urteil am 13. Dezember bekannt geben. Einer der Richter sei krank, hieß es zur Begründung. Der Cour d’appel muss entscheiden, ob die UBS der rechtswidrigen Kundenanwerbung und der Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge aus Steuerbetrug schuldig ist (vgl. BZ vom 25. September). In einem ersten Urteil hatte ein Gericht eine Strafe von 4,5 Mrd. Euro gegen UBS verhängt.