Negativzinsen

Verbraucherschützer verklagen Commerzbank

In dem Versuch, Negativzinsen auf ihre Kunden abzuwälzen, ist die Commerzbank aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg zu weit gegangen. Sie reichte Klage beim Landgericht Frankfurt ein.

Verbraucherschützer verklagen Commerzbank

lee Frankfurt

Die Commerzbank hat sich mit dem Versuch, Sparbücher mit Negativzinsen zu belasten, eine Verbraucherklage eingehandelt. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg erläutert, sind die Banken bei einem Sparvertrag juristisch gesehen Darlehensnehmer. Der Privatkunde sei hingegen Darlehensgeber und habe somit Anspruch auf positive Zinsen. „Ein Sparkonto mit Negativzinsen wäre unserer Auffassung nach kein Sparkonto mehr“, hieß es.

Ein Sprecher des Instituts lehnte mit Blick auf das laufende Verfahren einen Kommentar ab. Bei der Vorlage der Quartalszahlen hatte die Commerzbank in der vergangenen Woche angekündigt, durch Negativzinsen und Verwahrentgelte in diesem Jahr insgesamt rund 55 Mill. Euro einzunehmen. Wie es auf der Website der Verbraucherzentrale heißt, versuchen immer mehr Banken und Sparkassen, individuelle Vereinbarungen mit Bestandskunden zu treffen, um nachträglich ein Verwahrentgelt berechnen zu können. Die Verbraucherschützer empfehlen den Bankkunden, nichts zu unterschreiben und auf die Rückzahlung ohne Genehmigung einbehaltener Strafzinsen zu bestehen.

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