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Verkürzung des Abwicklungszyklus von Wertpapieren geplant

Nach dem ESMA-Konsultation gehen die Beratungen weiter. Eine schneller Abwicklung verspricht mehr Effizienz. Die USA stellen Ende Mai um.

Verkürzung des Abwicklungszyklus von Wertpapieren geplant

Abwicklungszyklus für Wertpapiere in der Diskussion

ESMA-Konsultation beendet – USA stellt auf T+1 um

wbr Frankfurt

Zum Ende der ESMA-Konsultation zur Verkürzung der Abwicklungsfrist von Wertpapieren haben Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben. Bei dem Vorstoß der EU-Wertpapieraufsicht geht es darum, ob die Abwicklungszeit von Wertpapieren von zwei auf einen Tag verkürzt werden soll.

2014 wurde mit der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) in der EU eingeführt, dass alle Geschäfte mit Wertpapieren, die an Handelsplätzen ausgeführt werden, spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Handel abgewickelt werden müssen (T+2).

USA startet T+1 Ende Mai

In den USA werden vom 28. Mai 2024 an alle Transaktionen mit US-Wertpapieren und Investmentfonds auf T+1 umstellen. Kanada zieht gleich. Der Schritt in den USA als weltweit größter Kapitalmarkt dürfte auch international enorme Auswirkungen haben. Hintergrund der Entwicklung ist, dass Abwicklungszyklen seit Jahren weltweit immer kürzer werden. Bislang arbeiten die meisten entwickelten Märkte aber mit T+2. Die Verkürzung auf einen Tag soll die Märkte effizienter machen und somit den Anlegern dienen. Ein Grund besteht in der Verringerung des Risikos, dass die Gegenpartei nicht liefern kann.

AFME warnt vor Abwicklungsfehlern

Die europäische Wertpapiervereinigung AFME hat festgestellt, dass eine Umstellung von zwei auf einen Tag keine Halbierung der verfügbaren Zeit für die nachbörsliche Verarbeitung bedeute. Die AFME schätzt, dass sich die Zeit zwischen dem Ende des Handelsfensters und dem Beginn des Abwicklungsfensters von etwa 12 auf zwei Stunden reduzieren werde.

Das führe dazu, dass Prozesse an einem Handelstag stattfinden müssten, was die Zahl der Abwicklungsfehler erhöhen könnte. Eine weitere Herausforderung gebe es für Anleger, die in verschiedenen Zeitzonen handeln. In dem Fall dürfte das operationelle Risiko steigen, da zum Beispiel weniger Zeit bleibe, um Handelsunterbrechungen zu verarbeiten.

BVI für Verkürzung

Der Fondsverband BVI begrüßt eine Verkürzung der Abwicklungszeit. Dies wäre ein notwendiger Schritt zur Angleichung der EU-Kapitalmärkte an die USA, heißt es in der Stellungnahme: „Für die Umsetzung ist aber ein angemessener Zeitraum einschließlich einer Testphase erforderlich, damit alle Marktteilnehmer ihre Systeme anpassen können.“

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