Versichertenbund scheitert mit Klage gegen Victoria

Börsen-Zeitung, 14.7.2017 dpa-afx/ak Düsseldorf - Lebensversicherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen im Unternehmen behalten und müssen die Bewertungsreserven nur zum kleinen Teil an ausscheidende Kunden ausschütten....

Versichertenbund scheitert mit Klage gegen Victoria

dpa-afx/ak Düsseldorf – Lebensversicherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen im Unternehmen behalten und müssen die Bewertungsreserven nur zum kleinen Teil an ausscheidende Kunden ausschütten. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden (Az. 9 S 46/16) und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Ergo-Tochter Victoria zurückgewiesen. “Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen”, kündigte BdV-Chef Axel Kleinlein an. Sein Verband hält das 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz und die darin verankerte Kürzung der Mitgabe von Bewertungsreserven für verfassungswidrig. Die Richter sahen das anders: Wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre den Kunden vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten, hieß es in der Begründung der Entscheidung. “Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte.”