WERTBERICHTIGT

Viel Spaß mit Mifid II und Priips

Börsen-Zeitung, 3.6.2017 Bankberater - soweit diese Spezies noch nicht als Folge der Überregulierung ausgestorben ist - freuen sich schon auf den Jahreswechsel. Sollte sich dann ein Kunde in die Filiale verirren und sein Geld für ein Zertifikat...

Viel Spaß mit Mifid II und Priips

Bankberater – soweit diese Spezies noch nicht als Folge der Überregulierung ausgestorben ist – freuen sich schon auf den Jahreswechsel. Sollte sich dann ein Kunde in die Filiale verirren und sein Geld für ein Zertifikat riskieren wollen, müssen Banker und Sparkässler, die einen Eintrag ins Beschwerderegister vermeiden wollen, nämlich genau in den Kalender schauen. Am 1. Januar 2018 tritt in der EU die Priips-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte in Kraft, erst zwei Tage später die Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die in Teilen korrespondierende Regeln enthält. Das heißt: Wer sich am 29. Dezember zu einem Zertifikat beraten lässt, bekommt das deutsche Produktinformationsblatt und ein Beratungsprotokoll. Bei der Beratung zum selben Zertifikat am 2. Januar gibt es das europäische Produktinformationsblatt und ein Beratungsprotokoll, einen Tag später aber das neue Produktinformationsblatt und eine Geeignetheitserklärung. Die Schulung der Berater soll schon auf Hochtouren laufen. Tipp für Anleger: an allen drei Tagen beraten lassen. Dann hat man die komplette Dokumentensammlung. ski