Waage neigt sich zugunsten von Société Générale

Helaba droht Niederlage im Schadenersatzprozess

Waage neigt sich zugunsten von Société Générale

ski Frankfurt – Im Rechtsstreit zwischen der Helaba und der Société Générale über Aktiengeschäfte um den Dividendentermin neigt sich Justitias Waage offenbar zugunsten des französischen Instituts. Das wurde am Donnerstag in der Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt deutlich. Zwar ist noch keine Entscheidung gefallen, doch ließ der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats, Deichmann, dezidiert Zweifel am Schadenersatzanspruch der Helaba anklingen. Dieser sei fragwürdig. Damit wurde jedenfalls insoweit das Urteil der Vorinstanz in Frage gestellt.Es geht um mehrere Aktiengeschäfte aus dem Jahr 2007. Das Landgericht Frankfurt hatte im April 2018 auf die Klage der Helaba hin entschieden, dass die Société Générale der Landesbank Schadenersatz von 22,8 Mill. Euro zahlen müsse und zur Erteilung von Auskünften verpflichtet sei (vgl. BZ vom 28.4.2018). Diesem Urteil zufolge hatte die zur Société Générale gehörende Fimat International Banque über ihre Frankfurter Niederlassung mit der Helaba Aktienkaufverträge geschlossen und war als inländische Depotbank zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer für Rechnung der Helaba verpflichtet. Die Fimat Frankfurt habe diesen Einbehalt in Verletzung steuerrechtlicher und vertraglicher Pflichten unterlassen, urteilte das Landgericht. Gegen dessen Entscheidung ging die Société Générale in die Berufung.In der mündlichen Verhandlung beim OLG am Donnerstag trug der Vorsitzende Richter ausführlich die jedenfalls in maßgeblichen Teilen von der Entscheidung des Landgerichts abweichende rechtliche Würdigung des Senats vor. Bis zum 13. Januar kann sich nun zunächst die Helaba erneut in einem Schriftsatz äußern. Ob und wann ein Urteil fällt, ist offen. Zumindest theoretisch wäre auch ein Vergleich denkbar.