Warburg schäumt nach Cum-ex-Niederlage

Ansprüche gegen weitere Beteiligte angekündigt

Warburg schäumt nach Cum-ex-Niederlage

ak Köln – M.M. Warburg bleibt zunächst auf ihren Cum-ex-Steuerschulden allein sitzen. Die Hamburger Privatbank ist am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt mit einer Klage gegen die Deutsche Bank gescheitert, die als Depotbank des Aktienverkäufers bei den Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag fungiert hatte. Es geht um 400 Kauftransaktionen von Warburg in den Jahren 2007 bis 2011, für welche die Bank keine Kapitalertragssteuer abgeführt hatte, die sie aber dennoch auf ihre Körperschaftssteuer anrechnen ließ. Das Finanzamt Hamburg forderte später die Kapitalertragssteuer von rund 167 Mill. Euro von Warburg ein. Von der Deutschen Bank wollte Warburg einen Ausgleich für die Steuerschulden mit der Begründung, die Depotbank sei verpflichtet, Kapitalertragssteuer an den Fiskus abzuführen.Das Landgericht Frankfurt folgte der Argumentation von Warburg jedoch nicht. “Originärer Steuerschuldner war die Klägerin”, so die 18. Zivilkammer. “Grundsätzlich hat der Steuerschuldner seine Steuerschuld endgültig selbst zu tragen.” Das Gericht äußerte laut einer Mitteilung auch Zweifel an der Darstellung von Warburg, wonach es keine abgesprochenen Cum-ex-Geschäfte gegeben habe. “Nach den Regeln des Zivilprozesses musste das Gericht darüber aber nicht entscheiden”, hieß es. Denn die Klage sei schon auf Basis der eigenen Darstellungen der klagenden Privatbank ohne Erfolg geblieben. Die besagten Aktiengeschäfte waren auch größtenteils Gegenstand des ersten Cum-ex-Strafprozesses vor dem Bonner Landgericht gegen zwei britische Aktienhändler vor wenigen Monaten. Das Gericht hatte hier bereits die Einziehung von fast 177 Mill. Euro bei Warburg angeordnet.Warburg äußerte in einer Stellungnahme Unverständnis über die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Die Bank kündigte “aller Voraussicht nach” Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht an. Jetzt will Warburg die Vorgänge um die Cum-ex-Geschäfte insgesamt und die Rolle der Beteiligten zum Gegenstand weiterer Zivilrechtsverfahren machen, wie es in der Mitteilung der Bank hieß. Warburg werde bisher allein für den verursachten Steuerschaden in Anspruch genommen, obwohl Berater, Aktienhändler, der Broker Icap und weitere Beteiligte die rechtswidrigen Geschäfte konzipiert, an die Privatbank herangetragen und gemeinsam mit der Deutschen Bank durchgeführt hätten, argumentiert Warburg. Sie hätten daraus ganz erhebliche Erträge erzielt. Nunmehr würden auch gegen diese Adressen Ansprüche mit Nachdruck verfolgt, drohte Warburg.Auch an anderer Stelle streiten sich ehemalige Cum-ex-Geschäftspartner um Steuerschulden. Die Helaba will sich rund 23 Mill. Euro Nachzahlung an das Finanzamt von der Société Générale zurückholen, scheiterte aber in zweiter Instanz. Die Helaba hat inzwischen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte.