Steuerrückforderungen aus Cum-ex-Deals

Bundesfinanzhof weist Warburg-Beschwerde ab

Im Rechtsstreit um die Cum-ex-Millionen scheitert die Warburg-Gruppe erneut. Laut dem obersten Steuergericht war die Steuerrückforderung von 155 Mill. Euro für rechtens.

Bundesfinanzhof weist Warburg-Beschwerde ab

Warburg scheitert vor dem Bundesfinanzhof

dpa-afx München

Im Streit um Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung ist die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg Bank vor dem obersten Finanzgericht gescheitert. Der Bundesfinanzhof in München wies eine Beschwerde der Warburg-Gruppe wegen einer nicht zur Revision zugelassenen Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 als unbegründet zurück (Beschluss VIII B 17/24). Die Hamburger Richter hatten darin Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt (Az: 6 K 228/20).

155 Mill. Euro zurückgefordert

Die Steuerverwaltung hatte die Summe für die Jahre 2007 bis 2011 unter anderem wegen der im Rahmen betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte erfolgten Erstattung nie gezahlter Kapitalertragsteuern zurückgefordert. Die Bank hatte den Standpunkt vertreten, dass die Forderungen verjährt seien. Dennoch hatte sie die 155 Mill. nach eigenen Angaben 2020 unter Vorbehalt gezahlt, seither aber versucht, die Summe auf juristischem Weg zurückzubekommen.

In seinem am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss vom 25. Juli erkannte der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs nun keine Gründe, die der Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg, keine Revision gegen sein Urteil zuzulassen, entgegenstehen. „Nach vielen Jahren streitiger Diskussion ist es gut, dass wir höchstrichterlich Klarheit haben und die Rechtsauffassung der Steuerverwaltung damit im Ergebnis auch vom Bundesfinanzhof bestätigt wurde“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur.

Fall mit politischer Dimension

Die steuerliche Behandlung der Warburg Bank hatte in den vergangenen Jahren auch die Politik beschäftigt. Denn 2020 war bekannt geworden, dass die Hamburger Steuerverwaltung 2016 eine Rückforderung über 2009 zu Unrecht erstattete Steuern in Höhe von 47 Mill. Euro nach damaligem Rechtsstand zunächst hatte in die Verjährung laufen lassen. Weitere 43 Mill. Euro aus dem Jahr 2010 waren 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eingefordert worden.