Warburg streitet mit Deutscher Bank

Börsen-Zeitung, 8.9.2020 lee Frankfurt - Im Cum-ex-Komplex hat am Montag vor dem Frankfurter Landgericht die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg und der Deutschen Bank begonnen. Die Hamburger verlangen...

Warburg streitet mit Deutscher Bank

lee Frankfurt – Im Cum-ex-Komplex hat am Montag vor dem Frankfurter Landgericht die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Hamburger Privatbank M.M. Warburg und der Deutschen Bank begonnen. Die Hamburger verlangen von der in den Cum-ex-Transaktionen als Depotbank mandatierten Deutschen Bank, dass sie 166 Mill. Euro an Verbindlichkeiten aus nicht gezahlter Kapitalertragsteuer übernimmt. Nach der mündlichen Anhörung hat das Gericht nach Angaben einer Sprecherin einen Verkündungstermin am 23. September anberaumt. Die Entscheidung dürfte von anderen Depotbanken, die in dieser inzwischen als Straftat eingestuften Art von Geschäften tätig waren, mit Spannung erwartet werden. Wie die Sprecherin betonte, ist sie aber nicht bindend für möglicherweise anhängige Zivilklagen in anderen Fällen.In dem bereits seit 2018 anhängigen Verfahren hat sich die von M.M. Warburg geforderte Summe erhöht, weil das Finanzamt Hamburg verschiedene Steuerbescheide nachgereicht hat. Forderte der Fiskus zunächst für die Jahre 2010 und 2011 Steuernachzahlungen für Cum-ex-Geschäfte, reichte er im April weitere Forderungen für Transaktionen aus den Jahren 2007 bis 2009 nach. Hintergrund war offenbar die Neubewertung der Verjährungsfrage durch die Finanzbehörde nach dem Urteil im ersten Cum-ex-Strafprozess (vgl. BZ vom 23. April). Die Privatbank hat die Rückstellung für operationelle Risiken von 47 auf zuletzt 63 Mill. Euro erhöht. – Bericht Seite 5