Was darf aus Tagebuch bei "Cum-Ex"-Skandal zitiert werden?
Streit um Tagebücher von Olearius
dpa-afx Karlsruhe
Persönlichkeitsrecht gegen das Interesse der Öffentlichkeit: Im Streit um die Veröffentlichung aus Tagebüchern im Zusammenhang mit dem Cum-ex-Skandal ist nun der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe prüften die obersten deutschen Zivilrichter, inwieweit Medien wörtlich aus Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren durften. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.
Der Banker Christian Olearius hatte die “Süddeutsche Zeitung” verklagt, die im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit dem Titel “Notizen aus der feinen Gesellschaft” veröffentlicht hatte – mit Zitaten aus den Tagebüchern. In dem Artikel ging es um eine mögliche Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörden im Zusammenhang mit millionenschweren Steuerrückforderungen nach Cum-ex-Geschäften. Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, klagte auf Unterlassung und hatte damit vor dem Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Erfolg.