Kapitalmarktnovelle

Fondsbranche begrüßt Zukunftsfinanzierungsgesetz

Die Fondsbranche hat auf eine verbesserte Wettbewerbsposition durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz gehofft. Sie wurde nicht enttäuscht.

Fondsbranche begrüßt Zukunftsfinanzierungsgesetz

Gute Novelle für die Fondsbranche

Verbände BVI und BAI begrüßen Zukunftsfinanzierungsgesetz

wf Berlin

Die Fondsbranche in Deutschland hat die Pläne der Bundesregierung zur Novelle des Kapitalmarktes hierzulande begrüßt. “Das Zukunftsfinanzierungsgesetz nach dem vorliegenden Entwurf wäre ein wichtiger Schritt für den Standort Deutschland”, sagte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, auf Anfrage der Börsen-Zeitung. “Es stärkt sowohl den Kapitalmarkt als auch die Kleinsparer, die bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung erhalten.” Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) hatten Anfang der Woche den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes nach Monaten der internen Abstimmung innerhalb der Ampel-Koalition in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Nachdem Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium – mit Vizekanzler Robert Habeck (Grünen) an der Spitze – mit den beiden FDP-Häusern grundsätzlich einig sind, dürften bis zum Kabinettstermin allenfalls kleinere Änderungen zu erwarten sein.

Richter bezeichnete die Verdreifachung des Höchstbetrags der geförderten vermögenswirksamen Leistungen auf 1.200 Euro – und damit der Arbeitnehmersparzulage – als sozialpolitisch sinnvoll. Dies ermögliche Kleinanlegern eine stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen. Die ursprünglich in den Eckpunkten genannten Freibeträge zur steuerlichen Förderung des Aktienfondssparens für die Altersvorsorge fehlten dagegen im Gesetzesentwurf, konstatierte Richter.

Lindner hatte bereits Ende 2022 signalisiert, dass er die steuerliche Begünstigung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien politisch zusammen mit der Reform der privaten Altersvorsorge in den Blick nehmen will . Darüber berät derzeit eine von Lindner eingesetzte so genannte Fokusgruppe. Anbieter und die Verbraucherseite sind dort neben den Ministerien vertreten. Der BVI ist ebenfalls mit dabei. Die Gruppe soll bis zum Sommer Ergebnisse liefern.

Ersehnte Umsatzsteuerbefreiung

Die erweiterte Anlagemöglichkeit für Infrastrukturfonds und offene Immobilienfonds zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien hatten die Fondbranche selbst angestrebt. Damit darf sie in Grundstücke mit Energieanlagen – etwa Windrädern – investieren. Richter hielt fest, das dazu allerdings noch die investmentsteuerrechtliche Flankierung fehle.

Als bedeutsam für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stuft nicht nur der BVI die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung nun aller Investmentfonds ein. “Bislang werden hierzulande besonders Investmentfonds, die erneuerbare Energien und Infrastrukturinvestitionen finanzieren, benachteiligt und deshalb im Ausland aufgelegt”, stellte Richter fest. “Mit der Neuregelung kann diese steuerlich motivierte Abwanderung gestoppt und der Investitionsstandort Deutschland gestärkt werden.“

Frank Dornseifer, Geschäftsführer beim Bundesverband Alternative Investments (BVAI), sprach von “einem kleinen Passus im Gesetz, aber einer große Signalwirkung für den Fondsstandort Deutschland”. Auch alle Alternativen Investmentfonds (AIF) werden damit den bisher schon befreiten Fonds gleichgestellt. Eine Gleichstellung aller Fonds hatte der BVAI lange angemahnt. “Wenn diesem wichtigen Schritt noch weitere folgen, kommt Deutschland auch dem Ziel näher, ein führender Sustainable Finance Standort zu werden”, unterstrich Dornseifer.