Wirecard-Prozess

Wirecard-Kronzeuge beantragt Haftentlassung

Im Wirecard-Strafprozess zielt der Kronzeuge Oliver Bellenhaus auf eine Entlassung aus der U-Haft ab. Der Hauptangeklagte Markus Braun ist mit solchen Anträgen bei der Justiz schon mehrfach gescheitert.

Wirecard-Kronzeuge beantragt Haftentlassung

Wirecard-Kronzeuge fordert Haftentlassung

Oliver Bellenhaus seit Juli 2020 in Untersuchungshaft – Verteidigung kündigt Antrag an

sck München

Der komplexe Strafprozess um den Wirecard-Betrugsskandal dürfte um ein weiteres Kapitel reicher werden. In der vergangenen Woche kündigte Rechtsanwalt Florian Eder an, Haftentlassung für seinen Mandanten zu beantragen. Eder vertritt den Kronzeugen Oliver Bellenhaus. Den Antrag wolle er im Januar gemeinsam mit seiner Mitverteidigerin, Maria-Theresa Herzog, stellen, sagte der Anwalt auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Markus Födisch.

In dem vor einem Jahr begonnenen Wirecard-Prozess an der 4. Strafkammer des Landgerichts München geht es um gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue, Bilanzfälschung und Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Management des insolventen Zahlungsdienstleisters vor, den kreditgebenden Banken und Investoren einen Schaden von 3,2 Mrd. Euro verursacht zu haben.

Bellenhaus, einst Statthalter des Wirecard-Konzerns in Dubai, beschuldigt die beiden Mitangeklagten, Ex-Vorstandschef Markus Braun und den früheren Konzernchefbuchhalter, Stephan von Erffa, schwer. Seiner Darstellung nach gab Braun als Kopf der Bande die Vorgaben, die Bellenhaus selbst, Erffa, der flüchtige Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek und weitere Manager dann ausführt hätten.

Seit Juli 2020 in U-Haft

Der 50-jährige Bellenhaus sitzt seit Anfang Juli 2020 in Untersuchungshaft in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Wenige Tage nach dem Kollaps des einstigen Dax-Aufsteigers hatte er sich freiwillig den Ermittlern gestellt. Zum Prozessauftakt im Dezember 2022 gestand er seine Schuld ein, seine Aussagen leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft.

Braun und Erffa bestreiten die Vorwürfe. Nach Darstellung von Brauns Verteidigung bestand die Bande aus Bellenhaus und Marsalek. Letzterer hatte sich im Juni 2020, kurz nachdem die Machenschaften aufgeflogen waren, abgesetzt und gilt als Schlüsselfigur in dem Wirtschaftskriminalfall.

Braun mehrmals gescheitert

Ob Bellenhaus mit seinem Antrag Erfolg haben wird, ist offen. Das Gericht muss bei der Entscheidung die Haftgründe mit dem bisherigen Gefängnisaufenthalt abwägen. Im Falle einer Verurteilung würde das Gericht die Untersuchungshaft anrechnen. Zudem dürften sich sein Geständnis und die Unterstützung der Ermittlungsarbeiten strafmildernd auswirken.

Zwei entsprechende Anträge von Brauns Verteidigung waren abgeschmettert worden. Der 54-Jährige sitzt ebenfalls seit Juli 2020 in U-Haft. Födisch hatte die Ablehnung im September damit begründet, dass weiterhin dringender Tatverdacht sowie Fluchtgefahr bestehe. Zuvor hatte die Justiz 2022 entschieden, dass Braun nicht auf freien Fuß kommt. Erffa ist der einzige der drei Angeklagten, der das Verfahren nicht in Haft verbringt.

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