Herausgabe der Handakten der Abschlussprüfer

Wirtschaftsprüfer EY muss Wirecard-Verwalter Unterlagen überlassen

Der Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten von Wirecard-Insolvenzverwalter Jaffe und ordnet die Herausgabe der EY-Unterlagen zu den Bilanzen 2016 bis 2019 an, inklusive Notizen und vertraulicher Informationen.

Wirtschaftsprüfer EY muss Wirecard-Verwalter Unterlagen überlassen

Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffe bekommt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassenden Einblick in die Unterlagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY zu den Bilanzen des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers. Der dritte Zivilsenat des BGH gab der Klage Jaffes auf Herausgabe der Handakten der Abschlussprüfer, die die Bilanzen von Wirecard für die Jahre 2016 bis 2019 abgenickt hatten, am Donnerstag endgültig statt. Das umfasse auch persönliche Notizen der Prüfer und vertrauliche Hintergrundinformationen, betonte das Gericht. Der Insolvenzverwalter hofft, in den Akten Anhaltspunkte für eine mögliche Schadenersatzklage gegen EY zu finden.

Herausgabe der Handakten

EY, die die Abschlüsse bei dem Unternehmen aus Aschheim bei München seit 2009 geprüft hatte, hatte sich gegen die Herausgabe der Akten jahrelang vor Gerichten gewehrt. Die Prüfer hatten den Abschlüssen bis 2018 - teilweise trotz Bedenken - jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat für 2019 verweigerten die Prüfer. Als wenig später ruchbar wurde, dass 1,9 Mrd. Euro, die angeblich auf Treuhandkonten in Asien lagen, nicht existierten, musste das vermeintliche Aushängeschild der deutschen Technologiebranche Insolvenz anmelden.

Auch Unterlagen zu einer vom Unternehmen selbst bei EY in Auftrag gegebenen Sonderuntersuchung zu angeblich überhöhten Kaufpreisen für eine Übernahme in China müssen die Prüfer an Jaffe aushändigen. Nur auf die Unterlagen zu den Bilanzen für die Jahre 2014 und 2015 habe er keinen Anspruch, entschied der BGH.