WohnSelect stellt auf monatliche Bewertung um
Immobilienfonds stellt auf monatliche Bewertung um
Wertgrund reagiert auf Urteil – Signalwirkung
wbr Frankfurt
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Wertgrund kündigt eine Änderung für ihren offenen Immobilien-Publikumsfonds WohnSelect D an: Künftig sollen die Immobilien des Fonds nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich bewertet werden. Der Fonds zählt mit 240 Mill. Euro zu den kleineren offenen Immobilienfonds. Damit reagiert das Unternehmen auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 4 HK O 5879/24). Streitpunkt waren die Fondsinformationen für den Unoimmo: ZBI Wohnen aus dem genossenschaftlichen Verbund. Die Entscheidung stellt erstmals höhere Anforderungen an die Risikoklassifizierung offener Immobilienfonds im Rahmen der EU-Vorgaben zur PRIIP-Verordnung.
Konkret hatte das Gericht entschieden, dass ein Fonds ohne monatliche Preisfeststellungen nicht in eine niedrige Risikoklasse (2 oder 3) eingestuft werden darf. Stattdessen müsse in solchen Fällen Risikoklasse 6 angegeben werden – eine Einstufung, die den Verkauf erschweren kann. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, dennoch entsteht für die Anbieter bereits Handlungsdruck.
„Präventiv und freiwillig“
Die bisherige Praxis sah vor, Immobilien intern vierteljährlich zu bewerten und jährlich durch externe Gutachter zu prüfen – ein Vorgehen, das bislang auch von der BaFin nicht beanstandet wurde. Mit der Umstellung positioniert sich Wertgrund nun als erster Anbieter, der den Anforderungen des Urteils proaktiv nachkommt. Die Gesellschaft bezeichnet den Schritt als „präventiv und freiwillig“.
Die monatliche Bewertung soll nicht durch Vollgutachten erfolgen, sondern durch modellbasierte Methoden, die auf vorhandenen Daten und Benchmarks beruhen. Dies dürfte interne Prozesse aufwändiger gestalten, aber zugleich das Anlegervertrauen stärken. Beobachter sehen in der Entscheidung eine Signalwirkung für andere Anbieter.