EU-Kommission

Brüssel sondiert Verbot der Provisions­beratung

In der Debatte um die provisionsbasierte Anlageberatung hat sich EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness jetzt relativ klar für Reformen ausgesprochen. Konkrete Vorschläge sollen im Frühjahr folgen.

Brüssel sondiert Verbot der Provisions­beratung

ahe Brüssel

In der in Brüssel wieder neu aufgeflammten Debatte um die provisionsbasierte Anlageberatung hat sich EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness jetzt relativ klar für Reformen ausgesprochen. In einem Brief an den Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU), der der Börsen-Zeitung vorliegt, schrieb sie, die Beibehaltung des anreizbasierten Systems führe möglicherweise nicht zu den besten Ergebnissen, insbesondere im Falle von Kleinanlegern. Und in einem anderen Schreiben an den europäischen Verbraucherschutzverband Better Finance betonte die Irin die Bedeutung einer „vorurteilsfreien Beratung“. Die EU-Kommission werde ihre Bewertung hierzu in Kürze abschließen und „im Frühjahr“ ihre Vorschläge im Rahmen der angekündigten Retail-Investment-Strategie vorlegen, hieß es.

Der Streit um die Provisionsberatung war kürzlich auf europäischer Ebene wieder ausgebrochen, als im EU-Parlament sozialdemokratische Abgeordnete ein Verbot bereits im laufenden Mifid/Mifir-Gesetzgebungsverfahren verankern wollten. Ferber und nach ihm auch zahlreiche Verbände der Finanzwirtschaft hatten sich daraufhin mit Brandbriefen an die EU-Kommission gewandt.

In ihren Antwortschreiben wollte McGuinness nun mögliche negative Auswirkungen eines Verbots auf die Banken und den Erhalt von Bankfilialen nicht gelten lassen. „Die Kosten für die Aufrechterhaltung von Filialnetzen sollten nicht von den Kleinanlegern getragen werden“, erklärte sie und verwies darauf, dass Kleinanleger im Rahmen von Provisionsberatungen häufig teurere Produkte verkauft würden. Laut einer Studie werde im Schnitt sogar 35 % mehr ge­zahlt. Bedenken bezüglich der Rentabilität der betroffenen Banken und der Risiken für die Finanzstabilität wies die Kommissarin ebenfalls zurück: „Ein Verbot würde in der Tat eine Änderung der bestehenden Ge­schäftsmodelle erforderlich machen, aber das würde die Banken nicht daran hindern, ihre Produkte zu verkaufen und Gewinne zu erzielen“, stellte sie klar. Bei einer Honorarberatung sollten „erschwinglichen Ge­bühren“ für Kleinanleger möglich sein. Diese zahlten bereits jetzt für die Beratung als Teil der integrierten Produktkosten.

In der vergangenen Woche hatten sieben europäische Banken- und Kapitalmarktverbände in einem ge­meinsamen Schreiben die EU-Kom­mis­si­on gewarnt, ein Verbot der Provisionsberatung berge die Gefahr, dass Anleger von kritischer Beratung ausgeschlossen würden. Dies werde entweder die Akzeptanz nachhaltiger Produkte beeinträchtigen oder Kleinanleger dazu bringen, das höhere Risiko eines Kaufs ohne qualifizierte Beratung einzugehen, hieß es seitens der Finanzindustrie.

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