EU-Regulierung

Europäische Union einig über ESG-Ratings

Unterhändler von Rat und EU-Parlament haben sich auf europäische Vorgaben für die Anbieter von Nachhaltigkeitsratings verständigt. Sie müssen Quellen und Methodik offenlegen und dafür sorgen, dass die Vergabe von ESG-Ratings von beispielsweise Beratung oder Rechnungsprüfung getrennt wird.

Europäische Union einig über ESG-Ratings

ESG-Ratings müssen transparenter werden

EU-Gesetzgeber einig über Regeln – Trennung von Beratung

fed Frankfurt

Anbieter von Nachhaltigkeitsratings in der EU müssen künftig transparent über die von ihnen verwendete Methodik und die von ihnen genutzten Quellen berichten. Außerdem müssen Interessenkonflikte durch eine Trennung zwischen unterschiedlichen Aktivitäten, insbesondere zwischen Beratung, Rechnungsprüfung und Ratingvergabe, verhindert werden.

Auf entsprechende gesetzliche Regelungen haben sich in der Nacht zum Dienstag Unterhändler des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats verständigt. Dieser Trilog-Kompromiss muss nun von den beiden europäischen Gesetzgebern, also der Mehrheit der Europaabgeordneten und der qualifizierten Mehrheit der nationalen Regierungen, bestätigt werden. Die EU-Verordnung tritt dann 18 Monate später in Kraft.

ESG-Ratings sollen Anlegervertrauen stärken

Mit den Vorgaben reagiert die EU auf die wachsende Bedeutung der Verwendung von ESG-Ratings insbesondere durch Investoren. „Die Stärkung des Anlegervertrauens durch transparente ESG-Ratings kann unseren Übergang zu einer sozial verantwortlicheren und nachhaltigeren Zukunft maßgeblich beeinflussen“, begrüßt Belgiens Finanzminister Vincent van Peteghem die Verständigung auf einen gemeinsamen Kompromisstext.

Die EU-Kommission hatte vergangenen Sommer einen Verordnungsvorschlag vorgelegt und bereits damals klargestellt, es gehe nicht darum, die Methoden für die Berechnung von ESG-Ratings zu harmonisieren. Vielmehr werde angestrebt, die Transparenz über die Vorgehensweise der Ratinganbieter zu erhöhen.

ESMA lässt Ratingagenturen zu

Die neuen Regeln sehen vor, dass die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA die Aufgabe erhält, ESG-Ratingagenturen zuzulassen, zu überwachen und bei Bedarf durch Anordnungen oder Bußgelder zu sanktionieren. Die Vorgaben stellen klar, dass ESG-Ratings Umwelt- und Sozialaspekte sowie Menschenrechts- und Governance-Kriterien umfassen, wobei die Gewichtung kenntlich gemacht werden muss. Zugleich erlauben die Regeln aber auch getrennte Einzelratings für die Kriterien Environmental, Social oder Governance.

Rat und EU-Parlament haben außerdem weniger strenge Regeln für kleine Anbieter von ESG-Ratings vorgesehen. Sie können beispielsweise von der Zahlung von Gebühren an die ESMA und auch von einzelnen inhaltlichen Anforderungen befreit werden.

Interessenkonflikte vermeiden

Streitpunkt in den Schlussverhandlungen war vor allem die Trennung unterschiedlicher Aktivitäten der Ratinganbieter. „Mit der Vereinbarung wird eine grundsätzliche Trennung von Geschäft und Tätigkeiten eingeführt, wobei ESG-Ratinganbieter die Möglichkeit haben, für bestimmte Tätigkeiten keine eigene rechtliche Einheit zu gründen, sofern eine klare Trennung zwischen den Tätigkeiten besteht und sie Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte ergreifen“, erläutert der Rat. Diese Ausnahme soll jedoch nicht für Ratinganbieter gelten, „die Beratungs-, Prüfungs- und Kredit-Ratingtätigkeiten“ ausüben.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber lobt den Kompromiss: „Es ist gelungen, Interessenkonflikte effektiv anzugehen, ohne ins Mikromanagement der Rating-Methoden abzudriften.“ Die Greenwashing-Skandale der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass im Markt für ESG-Ratings „einiges im Argen“ liege, mahnt Ferber. Mit der neuen EU-Verordnung nehme die Europäische Union eine internationale Führungsrolle ein, wenn es darum gehe, „den Markt für Nachhaltigkeitsratings in geordnete Bahnen zu lenken“.

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