EU-Regulierung

EU-Lieferkettengesetz ist unter Dach und Fach

Die umstrittene EU-Lieferketten-Richtlinie geht an einigen Stellen über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, etwa bei den Haftungsregeln. Jetzt hat die Brüsseler Vorgabe ihre letzte Hürde genommen.

EU-Lieferkettengesetz ist unter Dach und Fach

EU-Lieferkettengesetz ist unter Dach und Fach

Nationale Regierungen müssen Vorgaben bis 2026 umsetzen

fed Frankfurt

Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz hat die letzte Hürde genommen. Eine Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten segnete das Gesetz ab. Deutschland enthielt sich der Stimme: Der Ampel-Koalition war es nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu finden. Die FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann pochten schließlich darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die nationalen Regierungen haben nun zwei Jahre Zeit, um die Brüsseler Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Das EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass in Europa tätigen Unternehmen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Zulieferern auferlegt werden, damit Kinderarbeit oder schwerwiegende Umweltverschmutzung verhindert wird. Um am Ende die notwendige Mehrheit zu organisieren, hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft die Vorgaben des zuvor beschlossenen, aber dann noch einmal wegen der FDP-Vorbehalte infrage gestellten Kompromisses abgemildert. So wurde die Schwelle, ab der Unternehmen die EU-Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, angehoben. Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten wurden aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Die jetzt festgelegte Marke von 1.000 Mitarbeitern entspricht dem deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz, für deutsche Firmen ändert sich also in dieser Hinsicht nichts. Zugleich wurde auch die Umsatzschwelle verdreifacht. Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen die EU-Vorgaben erfüllen, sofern ihr Umsatz 450 Mill. Euro überschreitet. In einem vorherigen Entwurf waren es 150 Mill. Euro gewesen. Zudem wurden Regeln für „Hochrisikosektoren“ wie Bau und Textilindustrie abgeschwächt oder gestrichen.

Nichtsdestotrotz hält die Industrie überhaupt nichts von der EU-Richtlinie. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert sie als „unverhältnismäßig und nicht praxistauglich“. Als besonders bedenklich erachten viele Industrievertreter die Haftungspflichten europäischer Firmen beispielsweise für von ihren Lieferanten verursachte Umweltschäden.

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