Ruf nach Reformpause

Europas Finanzverbände fordern ESG-Berichtspflichten aus einem Guss

Die Verbände von Banken, Fondshäusern und Versicherern warnen vor einem Regelwirrwarr im Zuge der EU-Offenlegungsverordnung. Sie rufen nach einer Pause und einem koordinierten Vorgehen.

Europas Finanzverbände fordern ESG-Berichtspflichten aus einem Guss

Europas Finanzverbände fordern einheitliche Nachhaltigkeitsregeln

Branche warnt vor Wirrwarr rund um Berichtspflichten

jsc Frankfurt

Europas Kreditwirtschaft, Fondsbranche und Assekuranz rufen die EU-Kommission dazu auf, die Berichtspflichten für die Finanzbranche rund um Nachhaltigkeit einheitlich weiterzuentwickeln und zum Teil zu verschieben. Derzeit werde die Offenlegungsverordnung, bekannt als Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), auf mehreren Ebenen weiterentwickelt, kritisieren die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die zuständige Generaldirektion, die DG Fisma. Unterschrieben haben die Verbände für Banken (EBF), Sparkassen (ESBG), Kreditgenossenschaften (EACB), Finanzmarktakteure (AFME), Fondsgesellschaften (Efama), alternative Investmentmanager (Aima) und Versicherer (Insurance Europe).

Aus Sicht der Branche soll die Weiterentwicklung koordiniert auf Ebene der Gesetzgebung („Level 1“) und der Detailarbeit in der Regulierung („Level 2“) erfolgen. Die Behörden EBA, EIOPA und ESMA hatten im Dezember ihre Vorschläge präsentiert. Die Kommission sollte Vorgaben der Regulierer aus Sicht der Branche aber vorerst nicht aufnehmen. Zudem rufen die Verbände nach Bestandsschutzregeln und einer mindestens einjährigen Einführungsphase.

Warnung vor Verwirrung

Die Offenlegungsverordnung gibt vor, wie Finanzadressen über die Folgen einer Investition berichten müssen. Brüssel will nun die Details nachschärfen. Dabei geht es etwa um Sozialkriterien wie Angaben rund um Arbeits- und Menschenrechte oder um das Vermessen von Treibhausgasemissionen. Die Angaben und Zahlenwerte werden genau vorgegeben. So sollen Finanzprodukte vergleichbar sein.

Zugleich arbeitet die EU auch an Berichtspflichten für Unternehmen (CSRD), an einer Klassifizierung nachhaltigen Wirtschaftens (Taxonomie) und an einer zentralen Datenbank (Single Access Point). Die Vorhaben hängen mit der Offenlegungsverordnung zusammen. Eine Pause („Period of Stability“) sei notwendig, um das bisher Erreichte zu bewerten, schreibt die Branche.

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