Grüne rügen Aufsichtslücken bei ESG-Risiken
Grüne rügen Aufsichtslücken bei ESG
Kleine Anfrage: BaFin fehlen Zahlen zu Klima- und Biodiversitätsrisiken in Bankbilanzen
wbr Frankfurt
Extremwetter, Biodiversitätsverlust, Übergangsrisiken – aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesregierung sind diese Gefahren für Banken und Versicherer längst real. Doch wie groß sie in den Bilanzen tatsächlich sind, lässt sich kaum präzise sagen. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Physische Klimarisiken, so die Einschätzung, nehmen bereits zu, mittelfristig könnten auch Übergangsrisiken an Gewicht gewinnen. Biodiversitätsrisiken gehören inzwischen ausdrücklich zum Risikomanagement – ein Zusammenhang, den die BaFin als eng verzahnt mit Klima- und Umweltfaktoren beschreibt. Kurzfristig sieht man allerdings „keine […] systemischen Risiken für die Stabilität des deutschen Finanzsystems insgesamt“.
Ergebnis der Kleinen Anfrage: Es werden „keine Informationen zu den von Kreditnehmern ausgehenden Treibhausgasemissionen oder zu den von Kreditnehmern ausgehenden Biodiversitätsrisiken erhoben“.
ESG-Themen seit 2021 behandelt
Zwar werden ESG-Themen seit 2021 regelmäßig behandelt, konkrete Mängelfeststellungen stammen aus gezielten Fokusprüfungen – 2024 waren es drei Institute, bei denen insgesamt 17 Feststellungen gemacht wurden. Für 2025 sind weder Sonderprüfungen bei kleinen, weniger bedeutenden Banken noch Prüfungskampagnen zu ESG-Risiken geplant.
Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kritisiert diese Zurückhaltung. Die Entlastung kleiner Institute von unnötiger Bürokratie sei wichtig, dürfe aber nicht dazu führen, „Klima- und Biodiversitätsrisiken in der Finanzaufsicht zu vernachlässigen“. Standardisierte Transformationspläne nach EBA-Leitlinien seien ein unverzichtbares Instrument. Die BaFin verweist auf 2026 – ab dann wird die Umsetzung der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) solche Pläne verpflichtend machen. Für kleine Institute sollen die Anforderungen proportional angewendet werden.
Anfang Juli hatte die Bürgerbewegung Finanzwende der BaFin vorgeworfen, beim Thema Nachhaltigkeitsrisiken zu zögerlich zu agieren. Die Behörde verteidigte sich mit dem Hinweis auf ihren risikoorientierten Ansatz, die Verankerung von ESG-Kriterien in den MaRisk sowie Schwerpunkte wie die Bekämpfung von Greenwashing.
„Keine Umweltbehörde“
Auf Anfrage der Börsen-Zeitung betont die BaFin, dass Nachhaltigkeitsaspekte „für die Arbeit der BaFin eine hohe Priorität haben“. Gleichwohl sei man keine Umweltbehörde, sondern konzentriere sich „auf die Risiken im Finanzmarkt und speziell das Risikomanagement von Banken, Versicherern und anderen Finanzunternehmen“. Die Behörde erwartet von allen Finanzunternehmen, „dass sie sich mit ESG-Risiken adäquat auseinandersetzen“. Umwelt-Risiken könnten „als Treiber aller klassischen Risikokategorien wie operationelles Risiko, Markt- oder Geschäftsrisiko“ wirken. Das Thema werde daher auch künftig „als eine strategische Priorität in den Fokus genommen“ und im Rahmen der operativen Aufsicht „noch kritischer geprüft“.