EU-Taxonomie

Pfandbriefbanken knöpfen sich Taxonomie vor

Zwei Verbände von Pfandbriefbanken machen sich dafür stark, die Bevorzugung von ohnehin energieeffizienten Gebäuden zu beenden. Von den Mindestanforderungen sollen privates Wohnen und Kredite an kleine Firmen ausgenommen werden.

Pfandbriefbanken knöpfen sich Taxonomie vor

Zankapfel Taxonomie

Pfandbriefverbände beanstanden Begünstigung bereits energieeffizienter Gebäude

fed Frankfurt

Benutzerunfreundlich, kaum überprüfbar, unverhältnismäßig – und nur bedingt zielführend, indem sie etwa die energetische Sanierung bereits vergleichsweise energieeffizienter Gebäude begünstigen: Die EU-Vorgaben für die Taxonomie kommen im Urteil deutscher und niederländischer Pfandbriefverbände nicht gut weg. Auf Basis ihrer Analyse fordern der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) und der Energy Efficient Mortgages Hub NL (EEM), eine Vereinigung von Investoren, Kreditgebern und Dienstleistern der Immobilienwirtschaft in den Niederlanden, umfassende Anpassungen der EU-Regeln.

Die EU-Taxonomie dient bekanntlich als Klassifikationssystem, das bewertet, ob wirtschaftliche Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind, einen Beitrag zu Umweltzielen leisten und dabei nicht gegen soziale Ziele verstoßen. Ein Kreditnehmer, dessen Tätigkeit als taxonomiekonform eingestuft wird, hat einfacheren Zugang zu Finanzierungen, weil ihm grüne Kredite oder Anleihen zur Verfügung stehen. Aktuell bereitet die EU-Kommission eine Überarbeitung mit dem Ziel der Vereinfachung der Regeln vor. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt wird im Frühjahr erwartet.

Energieausweise E/F/G im Nachteil

Ein Schmerzpunkt für die Pfandbriefbanken ist, dass die aktuellen Vorgaben unterm Strich die Renovierung von Immobilien mit geringer Energieeffizienz, also mit einem Energieausweis der Klassen E, F oder G, strukturell benachteiligt. Denn eine solche Sanierung wird in den seltensten Fällen dazu führen, dass das Gebäude anschließend die Note A verdient. Allerdings sind es gerade bisher miserabel gedämmte Altbauten, bei denen sich im Zuge der Renovierung die größten Effizienzgewinne erzielen lassen. Es sollten, so meinen die Verbände, deshalb Anreize gefunden werden, gerade diese schlecht isolierten Gebäude zuerst zu sanieren.

Ausnahme für Wohnkredite gefordert

Eine andere Forderung betrifft Wohnbaufinanzierungen. „Hypothekarkredite für Wohnimmobilien sollten aus dem Anwendungsbereich der Mindestschutzkriterien ausgenommen werden, da diese Kredite an natürliche Personen in ihrer privaten Eigenschaft vergeben werden und daher keine Finanzierung von Unternehmen im Sinne des EU-Rechts darstellen“, verlangen die Pfandbrief-Verbände. Und obwohl kleine und mittlere Firmen „technisch gesehen als Unternehmen gelten könnten“, kombinierten Hypothekendarlehen an den Mittelstand häufig Wohn- und Gewerbezwecke innerhalb einer einzigen Immobilie, was es ebenso schwierig mache, die Einhaltung der Mindestschutz-Anforderungen nachzuweisen, da keine Daten verfügbar seien, monieren VDP und EEM.

Ruf nach Synchronisierung

Andere Wünsche betreffen beispielsweise den Umstand, dass die Anforderungen des delegierten Rechtsakts für den Klimaschutz über das hinausgehen, was die jeweils nationalen Umsetzungsgesetze der Gebäudeeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union verlangten. Hier wäre nach Meinung der Verbände eine Synchronisierung der europäischen und nationalen Vorgaben hilfreich. Auch machen sich die Interessensvertretungen dafür stark, die Renovierungskriterien zu vereinfachen, um sie (für die Finanzierung) benutzerfreundlicher zu gestalten. Gefordert wird, bei der Überprüfung der Taxonomie-Konformität Finanzierungspraktiken und Qualifizierung des gesamten Kredits zur energetischen Sanierung zu berücksichtigen und nicht nur buchhalterische Teilkreditbeträge, die bestimmte Renovierungsmaßnahmen finanzieren. Schließlich wird gefordert, die Renovierungskriterien durch klare und messbare Standards zu vereinfachen.

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken und der niederländische Energie Efficient Mortgage Hub halten das EU-Klassifikationssystem für praxisfern. Sie machen Vorschläge, wie die Taxonomie, die von der EU-Kommission gerade überarbeitet wird, bei der Anwendung auf Immobilien einfacher handhabbar gemacht werden kann.