Steuerhinterziehung

Urteil im Wiesbadener Cum-ex-Strafprozess

Die beiden wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagten Bankberater hoffen im Cum-ex-Strafprozess am Landgericht Wiesbaden auf einen Freispruch, die Anklage fordert lange Freiheitsstrafen.

Urteil im Wiesbadener Cum-ex-Strafprozess

lee

Dienstag, 1.11.:

Im Cum-ex-Strafprozess am Landgericht Wiesbaden wird die Kammer am Dienstag das Urteil gegen zwei frühere Kundenberater im Wealth Management der HypoVereinsbank verkünden (Az. 6 KLs – 1111 Js 27125/12). Die anklageführende Ge­neralstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft Andreas B. und Michael G. schwere Steuerhinterziehung vor. Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Steuerberater Hanno Berger, dessen Verfahren abgetrennt worden ist und weiterläuft, sollen sie den Fiskus für das Family Office des zwischenzeitlich verstorbenen Milliardärs Rafael Roth zwischen 2006 bis 2008 um rund 106 Mill. Euro erleichtert haben. Die Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten bzw. drei Jahren und zwei Monaten beantragt. Die Verteidiger der beiden Berater, die darauf beharren, nicht für steuerliche Themen zuständig gewesen zu sein, plädieren auf Freispruch. In den bisherigen Cum-ex-Urteilen am Landgericht Bonn wurden langjährige Freiheitsstrafen verhängt, die nur in den Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurden, in denen die Angeklagten die Ermittler der Staatsanwaltschaft Köln nach Kronzeugenmanier bei der Aufklärung der für Laien schwer nachvollziehbaren Kreisgeschäfte mit Aktien rund um den Dividendenstichtag unterstützten.