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VW-Aktionäre stimmen über Sonderdividende ab

Die Volkswagen-Aktionäre stimmen in einer Hauptversammlung über die Sonderdividende im Zusammenhang mit dem Porsche-Börsengang ab. Einigen Anlegern missfällt der Fälligkeitstermin für die Zahlung.

VW-Aktionäre stimmen über Sonderdividende ab

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Freitag, 16.12.:

In einer außerordentlichen Hauptversammlung in Berlin befassen sich die Volkswagen-Aktionäre mit dem Vorschlag des Autobauers, im Zusammenhang mit dem Börsengang der Sportwagentochter Porsche AG am 29. September sowie dem Verkauf von 25% plus eine der Porsche-AG-Stammaktien an die Porsche Automobil Holding SE der Familie Porsche/Piëch eine Sonderdividende von 49% der Bruttogesamterlöse zu zahlen. Zur Abstimmung steht eine Ausschüttung von 19,06 Euro je Stamm- bzw. Vorzugsaktie, insgesamt 9,55 Mrd. Euro.

Am Tag nach der Hauptversammlung werden die VW-Aktien mit Dividendenabschlag gehandelt, ausgezahlt werden soll die Dividende jedoch erst am 9. Januar 2023. Die Zahlung ist Voraussetzung dafür, dass die Porsche SE, die allein gut 3 Mrd. Euro Sonderdividende erwartet, die zweite Tranche von 7,5% der Porsche-AG-Stammaktien erwirbt. Die verspätete Dividendenzahlung, die auf das neue Jahr entfällt und die Medienberichten zufolge auf einer Initiative des VW-Großaktionärs Niedersachsen basiert, stößt bei anderen Aktionären auf Kritik. So hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) mit Blick auf die Fälligkeit der Ausschüttung einen Gegenantrag gestellt und fordert eine Zahlung drei Geschäftstage nach der Versammlung am 21. Dezember. „Damit sollen Nachteile, die unzähligen Investoren durch eine Verlegung der Dividendenzahlung in das neue Kalenderjahr drohen, vermieden werden“, so die Anlegervertreter.

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