WERTBERICHTIGT

Dem Aktionär bleibt der Soli

Börsen-Zeitung, 23.8.2019 Kleinaktionäre träumen von den Zeiten, als es noch ein Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für Dividenden und steuerfreie Kursgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist gab. Allenthalben sprechen Politiker zwar von der...

Dem Aktionär bleibt der Soli

Kleinaktionäre träumen von den Zeiten, als es noch ein Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für Dividenden und steuerfreie Kursgewinne nach Ablauf einer Spekulationsfrist gab. Allenthalben sprechen Politiker zwar von der Notwendigkeit, die Eigenvorsorge zu fördern. Getan wird hingegen das Gegenteil: Der Fiskus besteuert Aktionäre über die Jahre immer stärker. Und Besserung ist leider nicht in Sicht. Denn nun wird der Soli ab 2021 bei der Einkommensteuer zwar weitgehend abgeschafft, für Sparer und Aktienanleger bleibt er aber bestehen. Betroffen sind Bürger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person und Jahr überschreiten. Dies kann bei Altbeständen hochverzinslicher Anleihen, dividendenstarken Aktien oder der Realisierung von Kursgewinnen recht schnell der Fall sein. Eine Anhebung des Sparerpauschbetrags, welche auch Normalbürger entlasten und damit die Eigenvorsorge fördern würde, wird erst gar nicht erwogen. Politiker der Regierungskoalition sollten aufhören, von Förderung der Aktienkultur zu sprechen. Denn der Soli belastet Aktionäre weiter. wrü