Greensill-Insolvenz

Kommunen fühlen sich von Banken übergangen

Auf der Gläubigerversammlung der insolventen Greensill Bank in Bremen haben sich die privaten Banken durchgesetzt. Der neue Gläubigerausschuss setzt sich ausschließlich aus dem BdB-Umfeld zusammen.

Kommunen fühlen sich von Banken übergangen

lee Bremen

Die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über die Bremer Greensill Bank hat den Insolvenzverwalter Michael Frege von der Kanzlei CMS am Dienstag im Amt bestätigt, den ebenfalls gerichtlich bestellten Gläubigerausschuss jedoch teilweise neu besetzt. Die geschädigten Kommunen, in deren Namen sich der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann in der Gläubigerversammlung zweimal zu Wort meldete, befürchten, dass der nun vollständig mit dem BdB nahestehenden Mitgliedern besetzte Gläubigerausschuss die Interessen der geschädigten Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt. Sie werfen dem Prüfungsverbund des BdB im Fall Greensill Versäumnisse vor, die haftungsrechtlich relevant sein könnten. Zimmermanns Vorschlag, das Gremium um zwei Mitglieder zu erweitern, fand jedoch keine Mehrheit.

Der BdB trat den Befürchtungen der Kommunen auf Anfrage entgegen: „Die privaten Banken haben sich heute konsequent dafür eingesetzt, dass alle Gläubigergruppen angemessen im Ausschuss vertreten sind. Die Gebietskörperschaften – also Länder und Kommunen – verfügen daher über einen von insgesamt fünf Vertretern.“

In das Gremium gewählt wurden der Rechtsanwalt Dirk Cupei, früherer Bereichsleiter beim privaten Bankenverband (BdB), und Regina Coenen von der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft der privaten Banken. Im Amt bestätigt wurden Hilmar Zettler, Dominik Müller-Feyen und Harald Noack. Zettler und Müller-Feyen sind für den Bankenverband tätig. Noack, der als politischer Beamter unter anderem Staatssekretär in den zeitweise SPD-geführten Finanzministerien Hessens und Nordrhein-Westfalens war, vertritt in dem Insolvenzverfahren die Interessen des Landes Thüringen. Bevor er sich als Anwalt niederließ, war er als Geschäftsführer beim BdB für den Einlagensicherungsfonds zuständig. Insolvenzverwalter Frege hatte zuvor betont, dass der Gläubigerausschuss ein unabhängiges Gremium sei, das die Interessen aller Gläubiger über Partikularinteressen stellen müsse. „Ein Gremium mit fünf Mitgliedern dürfte effizienter arbeiten, aber ich kann mir auch eine Zusammenarbeit mit einem Ausschuss mit sieben Mitgliedern vorstellen“, ergänzte er.

Nebenstehender Kommentar

Bericht Seite 2

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.
Es wurden keine Inhalte gefunden, die den Filterkriterien entsprechen.