Corona-Pandemie

Ampel schärft Infektionsschutz nach

Die Corona-Pandemie bleibt auch nach dem Übergang der Regierungsgeschäfte auf die neue Ampel-Koalition das bestimmende Thema. Noch in dieser Woche wollen die Ampel-Parteien das Infektionsschutzgesetz ein weiteres Mal nachschärfen.

Ampel schärft Infektionsschutz nach

Reuters

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen wollen Bund und Länder ihren Coronakurs in dieser Woche noch einmal verschärfen. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen ab dem 16. März 2022 eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen einführen. Zudem sollen die Bundesländer Maßnahmen, die sie nach Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite nur noch bis zum 15. Dezember verlängern konnten, bis zum 15. Februar 2022 prolongieren dürfen, wie aus einem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervorgeht, der in dieser Woche im Bundestag beraten werden soll. Das hatten die Bundesländer gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.

Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) brachte für die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag zudem Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ins Gespräch. Der designierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte, dass die Pandemie länger dauern werde, als viele glaubten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete eine leicht auf 441,9 gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz.

„Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer Covid-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen“, heißt es im Gesetzentwurf. Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. „Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden“, heißt es weiter. Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Die Übergangsfrist soll dem Personal ermöglichen, sich vollständig impfen zu lassen.

Um die Impfkampagne zu be­schleunigen, soll Zahnärzten und Zahnärztinnen, Tierärzten und Tierärztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen vorübergehend das Impfen erlaubt werden.