Berichtspflichten

Branchenverbände drängeln bei Bürokratieabbau

Neun Branchenverbänden der deutschen Industrie und Dienstleistungswirtschaft gehen die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission nicht weit genug.

Branchenverbände drängeln bei Bürokratieabbau

Verbände drängeln bei Bürokratieabbau

Vorschläge der EU-Kommission „gehen nicht weit genug“

fed Frankfurt

Neun Branchenverbände der deutschen Industrie und Dienstleistungswirtschaft fordern einen ambitionierteren Abbau von bürokratischen Lasten in der Europäischen Union als bislang geplant – insbesondere bei den nicht-finanziellen Sorgfalts- und Berichtspflichten. In einer gemeinsamen Erklärung attestieren die Interessensvertreter der EU-Kommission zwar, dass sie mit dem im Februar vorgelegten „Omnibus-I-Paket“ die richtige Richtung eingeschlagen habe. Gleichwohl gehen die Vorschläge der EU-Behörde nach dem Urteil der Lobbyisten „noch nicht weit genug“.

Risikobasierter Ansatz

Was das EU-Lieferkettengesetz, die CSDDD, betrifft, werden von den Verbänden die von der EU-Kommission vorgeschlagene Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer, die Streichung der umsatzbezogenen Sanktionshöhe sowie die Kürzung der Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung positiv bewertet. Darüber hinaus brauche es aber eine dringende Vereinfachung der Sorgfaltspflichten. „Diese sollten sich auf Basis des risikobasierten Ansatzes regelmäßig auf unmittelbare Zulieferer (TIER I außerhalb des EU-Binnenmarktes) beschränken“, heißt es in dem Papier. Zulieferer aus der Europäischen Union sollten explizit ausgenommen werden, um Lieferbeziehungen innerhalb der EU faktisch zu entlasten. Auch soll nach Meinung der Verbände die Pflicht zur Aufstellung eines Klimaplans gestrichen werden.

Ruf nach reduziertem Reporting

Mit Blick auf das Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD) wird die Empfehlung der EU-Kommission gelobt, branchenspezifische Berichtsstandards wegfallen zu lassen. Darüber hinaus geht die Forderung einer „weitgehenden Reduktion der Berichtsstandards auf einen klar verständlichen, rechtssicher und mit verhältnismäßigem Aufwand zu bewältigenden Kern.“

Schließlich wünschen sich die Organisationen der Wirtschaft einen gemeinsamen Schwellenwert bei CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: „Die deutliche Anhebung der Anwendungsschwelle auf mindestens 3.000 Beschäftigte neben einem Mindestjahresumsatz von 450 Mill. Euro wäre ein wichtiger Ansatz.“ Diese Schwelle liegt deutlich über der Marke, die ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Aber der christdemokratische Europaabgeordnete Jörgen Warborn hatte sie im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ins Gespräch gebracht. Der Schwede ist der Berichterstatter des Omnibus-Gesetzespakets und hat vor wenigen Tagen den konkreten Textvorschlag für die Position des EU-Parlaments vorgelegt. Darüber diskutieren nun die Abgeordneten im Rechtsausschuss.

Unterschrieben haben die gemeinsame Erklärung der Bundesarbeitgeberverband Chemie, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft, Gesamtmetall, der Mittelstandsverbund, die Stiftung Familienunternehmen und Politik, der Verband der Chemischen Industrie, der Verband der Elektro- und Digitalindustrie sowie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau.

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